GüKGrKabotageV
2. Abschnitt Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit CEMT-Genehmigungen und CEMT-Umzugsgenehmigungen
Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 12.8.2026 I Nr. 236
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR004200012
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 62fe365298146e88cb51263020c792e17a4085714aa71453435cbb669d253ff0