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GüKGrKabotageV

§ 21Geltungsdauer und Unternehmensbindung der Fahrerbescheinigung

Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

Die Fahrerbescheinigung wird dem Unternehmen in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt. Sie kann auch für einen kürzeren Zeitraum erteilt werden, insbesondere wenn das Fahrpersonal über einen Aufenthaltstitel oder eine Arbeitserlaubnis-EU verfügt, die für einen kürzeren Zeitraum als fünf Jahre befristet ist. Die Fahrerbescheinigung wird nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 ausgestellt. Sie enthält eine Seriennummer und eine Ausgabenummer und ist mit einem Trockenprägestempel zu stempeln.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 12.8.2026 I Nr. 236

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004200012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 62fe365298146e88cb51263020c792e17a4085714aa71453435cbb669d253ff0

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