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FeV

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 236

Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 (Nr. 41) ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR198000010

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ad11b24e0fc727a9079225108c7b379d2c5be00d4e7c6307dcff01df6fb4bde8

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtI. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr§ 1Grundregel der Zulassung§ 2Eingeschränkte Zulassung§ 3Einschränkung und Entziehung der ZulassungII. Führen von Kraftfahrzeugen1. Allgemeine Regelungen§ 4Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen§ 5Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugen§ 6Einteilung der Fahrerlaubnisklassen§ 6aFahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96§ 6bFahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196§ 6cSonderbestimmungen für das Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis§ 7Ordentlicher Wohnsitz im Inland§ 8Ausschluss des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse§ 9Voraussetzung des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis anderer Klassen§ 10Mindestalter§ 11Eignung§ 12Sehvermögen§ 13Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik§ 13aKlärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik§ 14Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel§ 15Fahrerlaubnisprüfung§ 16Theoretische Prüfung§ 17Praktische Prüfung§ 17aBeschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe§ 18Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung§ 19Schulung in Erster Hilfe§ 20Neuerteilung einer Fahrerlaubnis3. Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis§ 21Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis§ 22Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle§ 22aAbweichendes Verfahren bei Elektronischem Prüfauftrag und Vorläufigem Nachweis der Fahrerlaubnis§ 23Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen§ 24Verlängerung von Fahrerlaubnissen§ 24aGültigkeit von Führerscheinen§ 25Ausfertigung des Führerscheins§ 25aAntrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins§ 25bAusstellung des Internationalen Führerscheins4. Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen§ 26Dienstfahrerlaubnis§ 27Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis5. Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse§ 28Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum§ 29Ausländische Fahrerlaubnisse§ 29aFahrerlaubnisse von in Deutschland stationierten Angehörigen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas§ 30Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum§ 30aWeitergeltung einer deutschen Fahrerlaubnis und Rücktausch von Führerscheinen§ 31Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum6. Fahrerlaubnis auf Probe§ 32Ausnahmen von der Probezeit§ 33Berechnung der Probezeit bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum§ 34Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und Anordnung des Aufbauseminars§ 35Aufbauseminare§ 36Besondere Aufbauseminare nach § 2b Absatz 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes§ 37Teilnahmebescheinigung§ 38Verkehrspsychologische Beratung§ 39Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und weiterer Maßnahmen bei Inhabern einer Dienstfahrerlaubnis7. Fahreignungs-Bewertungssystem§ 40Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem§ 41Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörde§ 42Fahreignungsseminar§ 43Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes§ 43aAnforderungen an Qualitätssicherungssysteme für das Fahreignungsseminar§ 44Teilnahmebescheinigung§ 45(weggefallen)8. Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen§ 46Entziehung, Beschränkung, Auflagen§ 47Verfahrensregelungen9. Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen§ 48Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung10. Begleitetes Fahren ab 17 Jahre§ 48aVoraussetzungen§ 48bEvaluationIII. Register1. Zentrales Fahrerlaubnisregister und örtliche Fahrerlaubnisregister§ 49Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister§ 50Übermittlung der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Fahrerlaubnisbehörden nach § 2c des Straßenverkehrsgesetzes§ 51Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes§ 52Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes§ 53(weggefallen)§ 54Sicherung gegen Missbrauch§ 55Aufzeichnung der Abrufe§ 56Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Ausland nach § 56 des Straßenverkehrsgesetzes§ 57Speicherung der Daten in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern§ 58Übermittlung von Daten aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern2. Fahreignungsregister§ 59Speicherung von Daten im Fahreignungsregister§ 60Übermittlung von Daten nach § 30 des Straßenverkehrsgesetzes§ 61Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes§ 62Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren nach § 30b des Straßenverkehrsgesetzes§ 63Vorzeitige Tilgung§ 64IdentitätsnachweisIV. Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben§ 65Ärztliche Gutachter§ 66Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung§ 67Sehteststelle§ 68Stellen für die Schulung in Erster Hilfe§ 69Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung§ 70Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung§ 71Verkehrspsychologische Beratung§ 71aTräger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten§ 71bTräger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung§ 72BegutachtungV. Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften§ 73Zuständigkeiten§ 74Ausnahmen§ 75Ordnungswidrigkeiten§ 76Übergangsrecht§ 76aBesondere Anwendungsbestimmungen§ 77Verweis auf technische Regelwerke§ 78InkrafttretenSchlussformelAnlage 1(zu § 5 Absatz 2) Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h nach § 5 Absatz 2 durch FahrlehrerAnlage 2(zu § 5 Absatz 2 und 4) Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/hAnlage 3(zu § 6 Absatz 6) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen MusternAnlage 4(zu den §§ 11, 13, 13a und 14) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen