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FeV

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 236

Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 (Nr. 41) ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR198000010

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ad11b24e0fc727a9079225108c7b379d2c5be00d4e7c6307dcff01df6fb4bde8

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Anlage 4a(zu § 11 Absatz 5) Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der GutachtenAnlage 5(zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5)Anlage 6(zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) Anforderungen an das SehvermögenAnlage 7(zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und 3) FahrerlaubnisprüfungAnlage 7a(§ 6a Absatz 3 und 4) Fahrerschulung ab 17 JahreAnlage 7b(zu § 6b Absatz 3 und 4) Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1Anlage 8(zu § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3) Allgemeiner Führerschein, Dienstführerschein, Führerschein zur FahrgastbeförderungAnlage 8a(zu § 22 Absatz 4 Satz 6)Anlage 8b(zu § 48a)Anlage 8c(zu § 25b Absatz 2) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926Anlage 8d(zu § 25b Absatz 3) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968Anlage 8e(zu § 24a Absatz 2 Satz 1) Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter FührerscheineAnlage 9(zu § 25 Absatz 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den FührerscheinAnlage 10(zu den §§ 26 und 27) Dienstfahrerlaubnisse der BundeswehrAnlage 11(zu § 31) Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen FahrerlaubnisAnlage 12(zu § 34) Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes)Anlage 13(zu § 40) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und OrdnungswidrigkeitenAnlage 14(zu § 66 Absatz 2) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Begutachtungsstellen für FahreignungAnlage 14a(zu § 71a Absatz 3) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Eignung der eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräte und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für StraßenwesenAnlage 15(zu § 70 Absatz 2) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Kursen zur Wiederherstellung der KraftfahreignungAnlage 15a(zu § 71b) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Geeignetheit von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für StraßenwesenAnlage 16(zu § 42 Absatz 2) Rahmenlehrplan für die Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des FahreignungsseminarsAnlage 17(zu § 43a Nummer 3 Buchstabe a) Inhalte der Prüfung im Rahmen der Qualitätssicherung der Fahreignungsseminare und EinweisungslehrgängeAnlage 18(zu § 44 Absatz 1) Format DIN A5 oder in Fällen des 1-seitigen Ausdrucks DIN A4