FeV
§ 3Einschränkung und Entziehung der Zulassung
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
- 1.
- die körperlichen und geistigen Anforderungen, die für das sichere Führen des jeweiligen fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs oder eines Tieres im Straßenverkehr notwendig sind, nicht oder nur noch bedingt erfüllt oder
- 2.
- erheblich gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze beim Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge oder Tiere verstoßen hat.
- 1.
- ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3),
- 2.
- ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (§ 11 Absatz 3) oder
- 3.
- ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr (§ 11 Absatz 4).
- 1.
- die Größe und das Gewicht des Fahrzeugs,
- 2.
- die Fahreigenschaften,
- 3.
- die erreichbare Höchstfahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs auf ebener Bahn sowie
- 4.
- die Art der Bedienung und Benutzung des Fahrzeugs.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 236
Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 (Nr. 41) ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR198000010
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ad11b24e0fc727a9079225108c7b379d2c5be00d4e7c6307dcff01df6fb4bde8
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (2)
- § 11 StVFernLVSicherstellungspflichten des Halters in Bezug auf die Anforderungen an die fernlenkende Person
„… lenken von Kraftfahrzeugen nach § 10 Absatz 1 erfüllen. Die Befugnisse der zuständigen Behörde nach § 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung bleiben hiervon unberührt. (2) Der Halter ist verpflichtet, die Durchführung der Schulung nach § 10 Absatz 2 zu dokumen …“
- § 12 StVFernLVPflichten der fernlenkenden Person
„… entzogen wurde, 3. ihr von der hierfür zuständigen Behörde das Fernlenken eines Kraftfahrzeugs nach § 3 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung untersagt wurde oder 4. ihr von der zuständigen Behörde Bedingungen oder Auflagen für das Führen oder Fernlenken eines …“