FeV
Anlage 2(zu § 5 Absatz 2 und 4) Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
- a)
- Ausbildungsbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h
Ausbildungsbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung gemäß § 5 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Name .................... Vornamen .................... Geburtsdatum .................... Anschrift .................... hat an einem Ausbildungskurs entsprechend den Mindestanforderungen der Anlage 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung teilgenommen. Der Kurs hat mindestens sechs Doppelstunden (zu je 90 Minuten) theoretische Ausbildung und mindestens eine Doppelstunde praktische Ausbildung im Einzelunterricht bzw. zwei Doppelstunden praktische Ausbildung im Gruppenunterricht*) umfasst. Stempel der Fahrschule/Schule Datum .................... .................... .................... (Unterschrift des Fahrlehrers/Lehrers) (Unterschrift des Bewerbers) .................... (Unterschrift des Fahrschulinhabers oder verantwortlichen Leiters des Ausbildungsbetriebes)
*) Nichtzutreffendes streichen - b)
- Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/hFarbe: dunkelgrau; Breite 140 mm, Höhe 105 mm, einmal faltbar auf Format DIN A7; Typendruck
(Vordere Außenseite) (Hintere Außenseite)
wird hiermit gemäß § 5 Absatz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung bescheinigt, dass er/sie die zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h erforderlichen Kenntnisse der Verkehrsvorschriften nachgewiesen hat und mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.Prüfbescheinigung zum Führen von ...................., den .................... Mofas und zwei- und dreirädrigen .................... Kraftfahrzeugen bis 25 km/h .................... Bescheinigende Stelle Stempel .................... Unterschrift (Linke Innenseite) (Rechte Innenseite) Familienname .................... Vornamen .................... Lichtbild Geburtsdatum .................... Anschrift .................... Stempel .................... .................... Unterschrift
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 236
Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 (Nr. 41) ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR198000010
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ad11b24e0fc727a9079225108c7b379d2c5be00d4e7c6307dcff01df6fb4bde8
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 5 FeVSonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugen
„… ge Kraftfahrzeuge bis 25 km/h Ausbildungsbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung gemäß § 5 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Name .................... Vornamen .................... Geburtsdatum .................... Anschrift .................. …“