(1) Die beiden Zulagen, die der Oberste Schulrat der Europäischen Schulen den Direktoren und den Lehrern der Europäischen Schulen in Karlsruhe und München auf Grund der Vorschriften des Statuts des Lehrpersonals der Europäischen Schulen in der jeweils geltenden Fassung zahlt, sind von dem auf sie entfallenden Teil der Einkommensteuer befreit.
(2) Die Gehälter und ähnlichen Bezüge, die ein anderer im Obersten Schulrat vertretener Mitgliedstaat den von ihm an die Europäische Schule in Karlsruhe entsandten Lehrkräften einschließlich des Direktors für ihre Tätigkeit an dieser Schule zahlt, sind unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit von dem auf sie entfallenden Teil der Einkommensteuer befreit, wenn der entsendende Mitgliedstaat sie seinen Steuern vom Einkommen unterwirft.
(3) Absatz 2 gilt entsprechend für die Gehälter und ähnlichen Bezüge, die ein anderer Vertragsstaat des Europäischen Patentübereinkommens vom 5. Oktober 1973 (BGBl. 1976 II S. 649, 826) den von ihm an die Europäische Schule in München entsandten Lehrkräften einschließlich des Direktors für ihre Tätigkeit an dieser Schule zahlt.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Geändert durch Art. 4 Abs. 3 G v. 22.9.2005 I 2809
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.