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EU-DBA-SBG

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR210310019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c60575e4e8809b10d62e60c46a167dcd4d619716ac0bc6e0c01aced8a3e05767

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtKapitel 1 Allgemeiner Teil§ 1Anwendungsbereich und anwendbare Vorschriften§ 2Begriffsbestimmungen§ 3VerfahrensspracheKapitel 2 Streitbeilegungsbeschwerde§ 4Einreichung§ 5Inhalt§ 6Eingangsbestätigung§ 7Informationsersuchen§ 8Entscheidung über die Zulassung oder Zurückweisung der Streitbeilegungsbeschwerde§ 9Rechtsbehelfe gegen die Zurückweisung der Streitbeilegungsbeschwerde§ 10Ersetzung der Zulassung durch den Beratenden Ausschuss§ 11Rücknahme der Streitbeilegungsbeschwerde§ 12Erledigung der StreitbeilegungsbeschwerdeKapitel 3 Verständigungsverfahren§ 13Einleitung und Einigungsfrist§ 14Informationsersuchen§ 15Einigung§ 16Beendigung ohne EinigungKapitel 4 Streitbeilegung durch den Beratenden Ausschuss§ 17Stellungnahme des Beratenden Ausschusses§ 18Abschließende Entscheidung durch die zuständigen Behörden§ 19Veröffentlichung der abschließenden Entscheidung§ 20Versagungsgründe und vorzeitige BeendigungKapitel 5 Verfahrensregelungen für den Beratenden Ausschuss§ 21Zusammensetzung§ 22Einsetzungsfrist§ 23Vorlage von Informationen und Erscheinen vor dem Beratenden Ausschuss§ 24Benennung der unabhängigen Personen und des Vorsitzenden§ 25Unabhängigkeit§ 26Liste der unabhängigen Personen§ 27GeschäftsordnungKapitel 6 Sonderregelungen für natürliche Personen und kleinere Unternehmen§ 28Verfahrenserleichterungen für natürliche Personen und kleinere UnternehmenKapitel 7 Alternative Streitbeilegung§ 29Ausschuss für Alternative Streitbeilegung§ 30Anwendbare Regelungen dieses GesetzesKapitel 8 Schlussbestimmungen und gemeinsame Vorschriften§ 31Kosten§ 32Schutz von Informationen und Geheimnissen§ 33Anwendungsregelung