Zum Gesetzesinhalt

ERVDPMAV

§ 3Einreichung während einer Anhörung oder mündlichen Verhandlung

Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt

(1) Während einer Anhörung oder einer mündlichen Verhandlung können elektronische Dokumente über eine vom Deutschen Patent- und Markenamt hierfür zur Verfügung gestellte digitale Austauschplattform eingereicht und den Verfahrensbeteiligten zugänglich gemacht werden.
(2) Der Zugang zur digitalen Austauschplattform erfordert einen Identitätsnachweis der Verfahrensbeteiligten.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 424-1-13 v. 1.11.2013 I 3906 (ERVDPMAV 2013)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0320B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6bf75912985c8f5616342491043e15ef443f38a2656ac7bb123fd2cf266fe6cf

XML-Quelle beim Herausgeber