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ERVDPMAV

§ 6Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen

Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt

Das Deutsche Patent- und Markenamt gibt auf seiner Internetseite bekannt:
1.
die zulässigen Dateiformate für und weitere technische Anforderungen an die nach den §§ 2 bis 4 eingereichten elektronischen Dokumente einschließlich der Anlagen,
2.
die Einzelheiten der Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur am elektronischen Dokument sowie
3.
weitere Angaben, die für die Übermittlung oder Einreichung nach den §§ 2 bis 4 erforderlich sind, um die Zuordnung und Weiterverarbeitung der elektronischen Dokumente einschließlich der Anlagen zu gewährleisten.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 424-1-13 v. 1.11.2013 I 3906 (ERVDPMAV 2013)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0320B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6bf75912985c8f5616342491043e15ef443f38a2656ac7bb123fd2cf266fe6cf

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