ERVDPMAV
§ 6Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen
Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt
- 1.
- die zulässigen Dateiformate für und weitere technische Anforderungen an die nach den §§ 2 bis 4 eingereichten elektronischen Dokumente einschließlich der Anlagen,
- 2.
- die Einzelheiten der Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur am elektronischen Dokument sowie
- 3.
- weitere Angaben, die für die Übermittlung oder Einreichung nach den §§ 2 bis 4 erforderlich sind, um die Zuordnung und Weiterverarbeitung der elektronischen Dokumente einschließlich der Anlagen zu gewährleisten.
Sonst: Ersetzt V 424-1-13 v. 1.11.2013 I 3906 (ERVDPMAV 2013)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0320B0026
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6bf75912985c8f5616342491043e15ef443f38a2656ac7bb123fd2cf266fe6cf