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DPMAV

Verordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 24.6.2026 I Nr. 193

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR051400004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a78300c400690e1a712050be75c94d9788ce73b880e7d717875ece336a7ed060

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Organisation, Befugnisse§ 1Leitung, Aufsicht, Übertragung von Verordnungsermächtigungen§ 2Prüfungsstellen und Patentabteilungen§ 3Gebrauchsmusterstelle und Gebrauchsmusterabteilungen§ 4Topografiestelle und Topografieabteilung§ 5Markenstellen und Markenabteilungen§ 6Designstellen und DesignabteilungenAbschnitt 2 Verfahrensvorschriften§ 7DIN-Normen§ 8Behandlung von Eingängen, Empfangsbestätigung§ 9Formblätter§ 10Originale§ 11Übermittlung durch Telefax§ 12Einreichung elektronischer Dokumente§ 13Vertretung§ 14Mehrere Beteiligte, mehrere Vertreter§ 15Vollmachten§ 16Kennnummern für Anmelder, Vertreter und Angestelltenvollmachten§ 17Sonstige Erfordernisse für Anträge und Eingaben§ 18Fristen§ 18aFristberechnung bei Feiertagen§ 19Entscheidung nach Lage der Akten§ 20Form der Ausfertigungen und Abschriften; formlose Mitteilungen§ 21Zustellung und formlose Übersendung§ 22Akteneinsicht§ 23(weggefallen)§ 24Verfahrenskostenhilfe§ 25Urkunden, Schmuckurkunden§ 26Berichtigung der Register und Veröffentlichungen§ 27Änderungen von Namen oder Anschriften§ 28Eintragung eines Rechtsübergangs§ 29Eintragung von dinglichen Rechten§ 30Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren§ 31Aufbewahrung von eingereichten Gegenständen oder UnterlagenAbschnitt 3 Schlussvorschriften§ 32Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens dieser Verordnung§ 33Übergangsregelung für künftige Änderungen§ 34Inkrafttreten, Außerkrafttreten