BRSekrHausO
§ 5Ordnungspersonal
Hausordnung für das Sekretariat des Bundesrates
- 1.
- a)
- die Beschäftigten des Pfortendienstes,
- b)
- die Beschäftigten des Besucherdienstes und die zu ihrer Unterstützung eingesetzten Beschäftigten des Servicebereichs der Verwaltung,
- c)
- die Sicherheitsbeauftragte oder der Sicherheitsbeauftragte,
- 2.
- an Sitzungstagen des Bundesrates oder seiner Ausschüsse auch die zum Sitzungsdienst eingeteilten
- a)
- Beschäftigten des Parlamentsdienstes oder der Ausschussbüros,
- b)
- Beschäftigten des Servicebereichs der Verwaltung.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR396400002
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5ef8d3cea0c563e257aa9a8a779a9c2b16cf0d94b8a8f8b9486e276b3fd0cff1