1. DV-BRüG
II. Entziehung von Schmuck- und Edelmetallgegenständen in den ehemals besetzten oder eingegliederten Gebieten
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesrückerstattungsgesetzes
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 11 G v. 22.9.2005 I 2809
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR004200965
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 51b48b382fcd808cef4ec0cf25819f38b26208d527e1691b89886711f7ed0790