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BPersVWO

Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 1.12.1994 I 3653;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 9.6.2021 I 1614

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR023370974

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 07b1be39a6842af9e3804f1362d45cbaebacf6f5a8207c64901755c17dbf87b5

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtErster Teil Wahl des PersonalratesErster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl§ 1Wahlvorstand, Wahlhelfer§ 2Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis§ 3Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis§ 4Vorabstimmungen§ 5Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen§ 6Wahlausschreiben§ 7Wahlvorschläge, Einreichungsfrist§ 8Inhalt der Wahlvorschläge§ 9Sonstige Erfordernisse§ 10Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge§ 11Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen§ 12Bezeichnung der Wahlvorschläge§ 13Bekanntmachung der Wahlvorschläge§ 14Sitzungsniederschriften§ 15Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe§ 16Wahlhandlung§ 17Schriftliche Stimmabgabe§ 18Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen§ 19Stimmabgabe bei Nebenstellen und Teilen von Dienststellen§ 20Feststellung des Wahlergebnisses§ 21Wahlniederschrift§ 22Benachrichtigung der gewählten Bewerber§ 23Bekanntmachung des Wahlergebnisses§ 24Aufbewahrung der WahlunterlagenZweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Personalratsmitglieder oder GruppenvertreterErster Unterabschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)§ 25Voraussetzungen für Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe§ 26Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei Gruppenwahl§ 27Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei gemeinsamer WahlZweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlages (Personenwahl)§ 28Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe§ 29Ermittlung der gewählten BewerberDritter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl eines Personalratsmitgliedes oder eines Gruppenvertreters (Personenwahl)§ 30Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe, WahlergebnisVierter Abschnitt Wahl der Vertreter der nichtständig Beschäftigten§ 31(weggefallen)Zweiter Teil Wahl des Bezirkspersonalrates§ 32Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates§ 33Leitung der Wahl§ 34Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis§ 35Ermittlung der Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen§ 36Gleichzeitige Wahl§ 37Wahlausschreiben§ 38Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstandes§ 39Sitzungsniederschriften§ 40Stimmabgabe, Stimmzettel§ 41Feststellung und Bekanntmachung des WahlergebnissesDritter Teil Wahl des Hauptpersonalrates§ 42Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrates§ 43Leitung der Wahl§ 44Durchführung der Wahl nach BezirkenVierter Teil Wahl des Gesamtpersonalrates§ 45Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des PersonalratesFünfter Teil Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter§ 46Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung§ 47Wahl der Jugend- und AuszubildendenstufenvertretungenSechster Teil Besondere Verwaltungszweige§ 48(weggefallen)§ 49Personalvertretungen im Bundesnachrichtendienst§ 49a§ 50Wahl einer Personalvertretung im Inland durch Beschäftigte in Dienststellen des Bundes im Ausland§ 51Vertrauensperson der lokal Beschäftigten (§ 120 des Gesetzes)Siebter Teil Schlußvorschriften§ 52Berechnung von Fristen§ 53Übergangsregelung§ 54(Inkrafttreten)