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Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 14.10.2025 I Nr. 242

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000210012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 766596431829c9a1eb473564c1939fd154d82497d3b3b81f0e0b7fc198f67bef

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Inhaltsverzeichnis

Kapitel 28 Donau§ 28.01Anwendungsbereich§ 28.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe§ 28.03Zusammenstellung der Verbände§ 28.04Fahrgeschwindigkeit§ 28.05Bergfahrt§ 28.06Begegnen§ 28.07Überholen§ 28.08Wenden§ 28.09Ankern§ 28.10Stillliegen§ 28.11Schifffahrt bei Hochwasser§ 28.12Schifffahrt bei Eis§ 28.13Nachtschifffahrt§ 28.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern§ 28.15Meldepflicht§ 28.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen§ 28.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten§ 28.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken§ 28.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen§ 28.20Segeln§ 28.21Bezeichnung der Fahrzeuge§ 28.22Regelungen über den Verkehr§ 28.23Regelungen zum Sprechfunk§ 28.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge§ 28.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen§ 28.26Schutz der Kanäle und Anlagen§ 28.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt§ 28.28Benutzung der Wasserstraßen§ 28.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters§ 28.30ÜbergangsbestimmungenDritter Teil UmweltbestimmungenKapitel 29 Gewässerschutz und Abfallbeseitigung auf Fahrzeugen§ 29.01Behandlung von Schiffsabfällen§ 29.02Allgemeine Sorgfaltspflicht§ 29.03Sorgfaltspflicht beim Bunkern§ 29.04Sorgfaltspflicht beim Bunkern von Flüssigerdgas (LNG)§ 29.05Anstrich und Außenreinigung der FahrzeugeAnlage 1Unterscheidungsbuchstabe oder -buchstabengruppe des Staates, in dem der Heimat- oder Registerort des Fahrzeugs liegt (nur Hinweis)Anlage 2Anlage 3Bezeichnung der FahrzeugeAnlage 4Anlage 5Anlage 6SchallzeichenAnlage 7SchifffahrtszeichenAnlage 8Bezeichnung der WasserstraßeAnlage 9Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind: Erläuterungen des „Navigationsstatus“ und des „Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug“Anlage 10Liste der berauschenden Mittel und Substanzen