BinSchStrO
Anlage 9Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind: Erläuterungen des „Navigationsstatus“ und des „Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug“
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
- 1.
- Navigationsstatus
0 under way using engine in Fahrt mit Motorkraft 1 at anchor vor Anker 2 not under command manövrierunfähig 3 restricted manoeuvrability manövrierbehindert 4 constrained by her draught durch Tiefgang beschränkt 5 moored festgemacht 6 aground auf Grund 7 engaged in fishing beim Fischfang 8 under way sailing in Fahrt unter Segel 9 bis 13 reserved for future uses reserviert für künftige Nutzung 14 AIS-SART (active) AIS-SART (aktiv) 15 not defined nicht definiert - 2.
- Bezugspunkt der Positionsinformation auf dem Fahrzeug
- 2.1
- Bei Inland AIS Geräten, die vor dem 1. Dezember 2015 eingebaut wurden:
- a)
- Für ein FahrzeugDer Schiffsführer muss die Werte für A, B, C und D mit einer Genauigkeit von 1 m eingeben.Das Maß A ist in Richtung des Bugs ausgerichtet.
Erläuterungen zu den W, L, A, B, C und D Werten für ein Fahrzeug - b)
- Für einen VerbandDer Schiffsführer muss die Werte für A, B, C und D mit einer Genauigkeit von 1 m und die Werte für W und L mit einer Genauigkeit von 0,1 m eingeben.Das Maß A ist in Richtung des Bugs ausgerichtet.
Erläuterungen zu den W, L, A, B, C und D Werten für einen Verband
- 2.2
- Bei Inland AIS Geräten, die nach dem 1. Dezember 2015 eingebaut wurden:
- a)
- Für ein FahrzeugDer Schiffsführer muss die Werte für A, B, C und D mit einer Genauigkeit von 0,1 m eingeben.Das Maß A ist in Richtung des Bugs ausgerichtet.
Erläuterungen zu den W, L, A, B, C und D Werten für ein Fahrzeug - b)
- Für einen VerbandDer Schiffsführer muss die Werte für EA, EB, EC und ED mit einer Genauigkeit von 0,1 m eingeben.Das Maß EA ist in Richtung des Bugs ausgerichtet.
Erläuterungen zu den EA, EB, EC und ED Werten für einen Verband
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 14.10.2025 I Nr. 242
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR000210012
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 766596431829c9a1eb473564c1939fd154d82497d3b3b81f0e0b7fc198f67bef