Zum Gesetzesinhalt

BImSchG

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 17.5.2013 I 1274; 2021, 123;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 29.3.2026 I Nr. 84

Hinweis: Änderung durch Art. 1 G v. 1.6.2026 I Nr. 163 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Hinweis: Änderung durch Art. 3 G v. 18.6.2026 I Nr. 183 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007210974

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 529e67b8d6a2ce705bd9ff1954d6e7a0550e75700bfb46c2988989de85459ce2

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtErster Teil Allgemeine Vorschriften§ 1Zweck des Gesetzes§ 2Geltungsbereich§ 3BegriffsbestimmungenZweiter Teil Errichtung und Betrieb von AnlagenErster Abschnitt Genehmigungsbedürftige Anlagen§ 4Genehmigung§ 5Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen§ 6Genehmigungsvoraussetzungen§ 7Rechtsverordnungen über Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen§ 8Teilgenehmigung§ 8aZulassung vorzeitigen Beginns§ 9Vorbescheid§ 10Genehmigungsverfahren§ 10aSonderregelungen für das Genehmigungsverfahren bei Vorhaben nach der Richtlinie (EU) 2018/2001§ 11Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid§ 12Nebenbestimmungen zur Genehmigung§ 13Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen§ 14Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen§ 14aVereinfachte Klageerhebung§ 15Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen§ 16Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen§ 16aStörfallrelevante Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen§ 16bRepowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien§ 16cSondervorschriften für Wasserstoffinfrastrukturvorhaben§ 17Nachträgliche Anordnungen§ 18Erlöschen der Genehmigung§ 19Vereinfachtes Verfahren§ 20Untersagung, Stilllegung und Beseitigung§ 21Widerruf der GenehmigungZweiter Abschnitt Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen§ 22Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen§ 23Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen§ 23aAnzeigeverfahren für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind§ 23bStörfallrechtliches Genehmigungsverfahren§ 23cBetriebsplanzulassung nach dem Bundesberggesetz§ 24Anordnungen im Einzelfall§ 25Untersagung§ 25aStilllegung und Beseitigung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sindDritter Abschnitt Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen§ 26Messungen aus besonderem Anlass§ 27Emissionserklärung§ 28Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen§ 29Kontinuierliche Messungen§ 29aAnordnung sicherheitstechnischer Prüfungen§ 29bBekanntgabe von Stellen und Sachverständigen§ 30Kosten der Messungen und sicherheitstechnischen Prüfungen§ 31Auskunftspflichten des BetreibersVierter Abschnitt Sonderregelungen zur Bewältigung einer Gasmangellage§ 31aAbweichungen nach Artikel 30 Absatz 5 der Richtlinie 2010/75/EU§ 31bAbweichungen nach Artikel 30 Absatz 6 der Richtlinie 2010/75/EU§ 31cAbweichungen nach Artikel 6 Absatz 11 der Richtlinie (EU) 2015/2193§ 31dAbweichungen nach Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie (EU) 2015/2193§ 31e(weggefallen)§ 31f(weggefallen)§ 31g(weggefallen)§ 31h(weggefallen)§ 31i(weggefallen)§ 31j(weggefallen)§ 31k(weggefallen)§ 31lÜbergangsregelungen zu den §§ 31e bis 31kDritter Teil Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Treibhausgasminderung bei KraftstoffenErster Abschnitt Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen§ 32Beschaffenheit von Anlagen; Verordnungsermächtigung§ 33Bauartzulassung; Verordnungsermächtigung§ 34Beschaffenheit von Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Verordnungsermächtigung§ 35Beschaffenheit von Stoffen und Erzeugnissen; Verordnungsermächtigung§ 36Ausfuhr§ 37Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union; VerordnungsermächtigungZweiter Abschnitt Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen§ 37aPflichten für Inverkehrbringer von Kraftstoffen§ 37bBegriffsbestimmungen und Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen§ 37cMitteilungs- und Abgabepflichten§ 37dZuständige Stelle, Rechtsverordnungen§ 37eGebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung§ 37fBerichte über Kraftstoffe und Energieerzeugnisse§ 37gBericht der Bundesregierung§ 37hMechanismus zur Anpassung der Treibhausgasminderungs-Quote; Verordnungsermächtigung§ 37iEintragung in die Unionsdatenbank§ 37jFlugkraftstoffanbieter§ 37kÜberwachung von Flugkraftstoffanbietern§ 37lAbgabepflicht bei Flugkraftstoffen; Bericht§ 37mZuständige Stelle; Verordnungsermächtigung§ 37nZahlungen und Konformitätsnachweise nach der Verordnung (EU) 2023/1805; Zuständigkeit des UmweltbundesamtesVierter Teil Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen§ 38Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen§ 39Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union§ 40Verkehrsbeschränkungen§ 41Straßen und Schienenwege§ 42Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen§ 43Rechtsverordnung der BundesregierungFünfter Teil Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung§ 44Überwachung der Luftqualität§ 45Verbesserung der Luftqualität§ 46Emissionskataster§ 46aUnterrichtung der Öffentlichkeit§ 47Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, LandesverordnungenSechster Teil Lärmminderungsplanung§ 47aAnwendungsbereich des Sechsten Teils§ 47bBegriffsbestimmungen§ 47cLärmkarten§ 47dLärmaktionspläne§ 47eZuständige Behörden§ 47fRechtsverordnungenSiebenter Teil Gemeinsame Vorschriften§ 48Verwaltungsvorschriften§ 48aRechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte§ 48bBeteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen§ 49Schutz bestimmter Gebiete§ 50Planung§ 51Anhörung beteiligter Kreise§ 51aKommission für Anlagensicherheit§ 51bSicherstellung der Zustellungsmöglichkeit§ 52Überwachung, Einschränkungen von Grundrechten§ 52aÜberwachungspläne, Überwachungsprogramme für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie§ 52bMitteilungspflichten zur Betriebsorganisation§ 53Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz§ 54Aufgaben