BImSchG
§ 25Untersagung
- 1.
- die in einer zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU erlassenen Rechtsverordnung vorgeschriebenen Mitteilungen, Berichte oder sonstige Informationen nicht fristgerecht übermittelt oder
- 2.
- eine nach § 23a erforderliche Anzeige nicht macht oder die Anlage ohne die nach § 23b erforderliche Genehmigung störfallrelevant errichtet, betreibt oder störfallrelevant ändert.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 17.5.2013 I 1274; 2021, 123;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 29.3.2026 I Nr. 84
Hinweis: Änderung durch Art. 1 G v. 1.6.2026 I Nr. 163 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Hinweis: Änderung durch Art. 3 G v. 18.6.2026 I Nr. 183 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR007210974
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 529e67b8d6a2ce705bd9ff1954d6e7a0550e75700bfb46c2988989de85459ce2
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 16 12. BImSchVÜberwachungssystem
„… nde Unterlassungen in Bezug auf erforderliche Folgemaßnahmen, die in einem Überwachungsbericht nach § 16 Absatz 2 Nummer 1 der Störfall-Verordnung festgelegt worden sind. Die zuständige Behörde kann die Inbetriebnahme oder die Weiterführung einer Anlage im Sinne des …“
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- Anlage EBABGebV(zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
„… § 4 Absatz 6 AEG, § 23b BImSchG i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 24 BImSchG i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 25 BImSchG i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 25a BImSchG i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 26 BImSchG i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 28 BImSch …“