BImSchG
§ 29aAnordnung sicherheitstechnischer Prüfungen
- 1.
- für einen Zeitpunkt während der Errichtung oder sonst vor der Inbetriebnahme der Anlage,
- 2.
- für einen Zeitpunkt nach deren Inbetriebnahme,
- 3.
- in regelmäßigen Abständen,
- 4.
- im Falle einer Betriebseinstellung oder
- 5.
- wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bestimmte sicherheitstechnische Anforderungen nicht erfüllt werden.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 17.5.2013 I 1274; 2021, 123;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 29.3.2026 I Nr. 84
Hinweis: Änderung durch Art. 1 G v. 1.6.2026 I Nr. 163 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Hinweis: Änderung durch Art. 3 G v. 18.6.2026 I Nr. 183 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR007210974
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 529e67b8d6a2ce705bd9ff1954d6e7a0550e75700bfb46c2988989de85459ce2
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (2)
- § 13a GewOAnzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen
„… Absatz 1 der Gewerbeordnung bestellten Sachverständigen oder für Sachverständige, die im Rahmen von § 13a der Gewerbeordnung ihre gewerbliche Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich im Inland ausüben wollen, soweit eine besondere Sachkunde …“
- § 36 GewOÖffentliche Bestellung von Sachverständigen
„… diese die Anforderungen nach § 29b Absatz 2 Satz 2 und 3 erfüllen; das Gleiche gilt für einen nach § 36 Absatz 1 der Gewerbeordnung bestellten Sachverständigen oder für Sachverständige, die im Rahmen von § 13a der Gewerbeordnung ihre gewerbliche Tätig …“
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- Anlage EBABGebV(zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
„… . § 4 Absatz 6 AEG, § 28 BImSchG i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 29 BImSchG i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 29a BImSchG i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 31 BImSchG i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 52 BImSchG i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, nach Zeitauf …“