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BierStV

Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 48 G v. 2.12.2024 I Nr. 387

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR331900009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d6976c2085b8a315373a989791bc59d644e5c84c04bb82172683c2450ab2269e

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeines§ 1Begriffsbestimmungen§ 1aHauptzollamt, örtliche ZuständigkeitAbschnitt 2 Zu § 2 des Gesetzes§ 2Steuerbare MengeAbschnitt 3 Zu den §§ 2, 4, 5 und 14 Absatz 3 des Gesetzes§ 3Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung§ 4Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber§ 5Erteilung der Erlaubnis§ 6Sicherheitsleistung§ 6aÜberprüfung der Erlaubnis§ 7Änderung von Verhältnissen§ 8Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis§ 9Belegheft, Buchführung§ 10Vollständige Zerstörung, unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und Vernichtung§ 11Bestandsaufnahme im Steuerlager§ 11aAmtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller§ 12Bierausschank im SteuerlagerAbschnitt 4 Zu § 6 des Gesetzes§ 13Registrierter EmpfängerAbschnitt 5 Zu § 7 des Gesetzes§ 14Registrierter VersenderAbschnitt 6 Zu den §§ 8 und 28 Nummer 1 des Gesetzes§ 15Begünstigte, Ausstellen der FreistellungsbescheinigungAbschnitt 7 Zu den §§ 9 bis 12 des Gesetzes§ 16Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren§ 17Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments, Mitführen des eindeutigen Referenzcodes§ 18Mitführen der Freistellungsbescheinigung§ 19Art und Höhe der Sicherheitsleistung§ 20Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments§ 21Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Bier bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments§ 22Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft§ 23Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen§ 24Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern§ 25Beginn einer Beförderung im Ausfallverfahren§ 26Annullierung im Ausfallverfahren§ 27Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Bier im Ausfallverfahren§ 28Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren§ 29Ersatznachweise für die Beendigung der BeförderungAbschnitt 8 Zu den §§ 13 und 14 Absatz 3 und 4 des Gesetzes§ 30Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter SteueraussetzungAbschnitt 9 Zu den §§ 14 und 15 des Gesetzes§ 31Steuererklärung, Steueranmeldung§ 31aHerstellung von Bier außerhalb eines SteuerlagersAbschnitt 10 Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung§ 32KleinbetragsregelungAbschnitt 11 Zu § 18 des Gesetzes§ 33Anmeldung des BieresAbschnitt 12 Zu § 19 des Gesetzes§ 34Beförderungen zu privaten ZweckenAbschnitt 13 Zu den §§ 20 bis 20c des Gesetzes§ 35Zertifizierter Empfänger§ 35aZertifizierter Versender§ 35bTeilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem, Ausfallverfahren und vereinfachte Verfahren§ 35cErstellen des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments§ 35dÄnderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments§ 35eEingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments§ 35fBeförderung im Ausfallverfahren§ 35gErsatznachweise für die Beendigung der Beförderung§ 36(weggefallen)Abschnitt 14 Zu § 21 des Gesetzes§ 37VersandhandelAbschnitt 15 Zu § 22 des Gesetzes§ 38Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien VerkehrsAbschnitt 15a Zu § 22b des Gesetzes§ 38aSteueranmeldung; KleinbetragsregelungAbschnitt 16 Zu den §§ 23 und 23a des Gesetzes§ 39Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung§ 39aErteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein§ 39bBelegheft, Buchführung§ 39cLagerung, Bestandsaufnahme§ 39dAbgabe von Bier, zweckwidrige Verwendung§ 40Haustrunk§ 41Herstellung durch Haus- und HobbybrauerAbschnitt 17 Zu § 24 des Gesetzes§ 42Steuerentlastung im SteuergebietAbschnitt 18 Zu § 25 des Gesetzes§ 43Steuerentlastung bei der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien VerkehrsAbschnitt 19 Zu § 212 Absatz 1 Nummer 8 der Abgabenordnung§ 44Probenentnahme im Rahmen der SteueraufsichtAbschnitt 20 (weggefallen)§ 45(weggefallen)Abschnitt 21 (weggefallen)(XXXX) §§ 46 bis 51(weggefallen)Abschnitt 22 Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung§ 52OrdnungswidrigkeitenAbschnitt 23 Schlussbestimmungen§ 53Übergangsregelungen