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BGG

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 23.5.2022 I 760

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR146800002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): aa723d7e2da07df2c64b65c5e44a1dd79a12a572adc77377e78b54a9ff0d4caa

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen§ 1Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt§ 2Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe§ 3Menschen mit Behinderungen§ 4Barrierefreiheit§ 5Zielvereinbarungen§ 6Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und SprachbehinderungenAbschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit§ 7Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt§ 8Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr§ 9Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen§ 10Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken§ 11Verständlichkeit und Leichte SpracheAbschnitt 2a Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes§ 12Öffentliche Stellen des Bundes§ 12aBarrierefreie Informationstechnik§ 12bErklärung zur Barrierefreiheit§ 12cBerichterstattung über den Stand der Barrierefreiheit§ 12dVerordnungsermächtigungAbschnitt 2b Assistenzhunde§ 12eMenschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde§ 12fAusbildung von Assistenzhunden§ 12gPrüfung von Assistenzhunden und der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft§ 12hHaltung von Assistenzhunden§ 12iZulassung einer Ausbildungsstätte für Assistenzhunde§ 12jFachliche Stelle und Prüfer§ 12kStudie zur Untersuchung§ 12lVerordnungsermächtigungAbschnitt 3 Bundesfachstelle für Barrierefreiheit§ 13Bundesfachstelle für BarrierefreiheitAbschnitt 4 Rechtsbehelfe§ 14Vertretungsbefugnisse in verwaltungs- oder sozialrechtlichen Verfahren§ 15Verbandsklagerecht§ 16Schlichtungsstelle und -verfahren; VerordnungsermächtigungAbschnitt 5 Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen§ 17Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen§ 18Aufgabe und BefugnisseAbschnitt 6 Förderung der Partizipation§ 19Förderung der Partizipation