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Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 8.10.2021 I 4640

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR349400001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b2c56945e76e217a6ef2453c972e67419a27bad3f58c418a0ba6fb0be03c30b0

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtErster Teil Wahl des Betriebsrats (§ 14 des Gesetzes)Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften§ 1Wahlvorstand§ 2Wählerliste§ 3Wahlausschreiben§ 4Einspruch gegen die Wählerliste§ 5Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der MinderheitZweiter Abschnitt Wahl von mehr als fünf Betriebsratsmitgliedern (aufgrund von Vorschlagslisten)Erster Unterabschnitt Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten§ 6Vorschlagslisten§ 7Prüfung der Vorschlagslisten§ 8Ungültige Vorschlagslisten§ 9Nachfrist für Vorschlagslisten§ 10Bekanntmachung der VorschlagslistenZweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes)§ 11Stimmabgabe§ 12Wahlvorgang§ 13Öffentliche Stimmauszählung§ 14Verfahren bei der Stimmauszählung§ 15Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten§ 16Wahlniederschrift§ 17Benachrichtigung der Gewählten§ 18Bekanntmachung der Gewählten§ 19Aufbewahrung der WahlaktenDritter Unterabschnitt Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)§ 20Stimmabgabe§ 21Stimmauszählung§ 22Ermittlung der Gewählten§ 23Wahlniederschrift, BekanntmachungDritter Abschnitt Schriftliche Stimmabgabe§ 24Voraussetzungen§ 25Stimmabgabe§ 26Verfahren bei der StimmabgabeVierter Abschnitt Wahlvorschläge der Gewerkschaften§ 27Voraussetzungen, VerfahrenZweiter Teil Wahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes)Erster Abschnitt Wahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren (§ 14a Abs. 1 des Gesetzes)Erster Unterabschnitt Wahl des Wahlvorstands§ 28Einladung zur Wahlversammlung§ 29Wahl des WahlvorstandsZweiter Unterabschnitt Wahl des Betriebsrats§ 30Wahlvorstand, Wählerliste§ 31Wahlausschreiben§ 32Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit§ 33Wahlvorschläge§ 34Wahlverfahren§ 35Nachträgliche schriftliche StimmabgabeZweiter Abschnitt Wahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes)§ 36Wahlvorstand, WahlverfahrenDritter Abschnitt Wahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes)§ 37WahlverfahrenDritter Teil Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung§ 38Wahlvorstand, Wahlvorbereitung§ 39Durchführung der Wahl§ 40Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im vereinfachten WahlverfahrenVierter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften§ 41Berechnung der Fristen§ 42Bereich der Seeschifffahrt§ 43InkrafttretenSchlussformel