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Inhaltsübersicht

Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes

 §§
Erster TeilWahl des Betriebsrats (§ 14 des Gesetzes)1 - 27
 Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften1 - 5
 Zweiter AbschnittWahl von mehr als fünf Betriebsratsmitgliedern (aufgrund von Vorschlagslisten)6 - 23
  Erster UnterabschnittEinreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten6 - 10
  Zweiter UnterabschnittWahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes)11 - 19
  Dritter UnterabschnittWahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)20 - 23
 Dritter AbschnittSchriftliche Stimmabgabe24 - 26
 Vierter AbschnittWahlvorschläge der Gewerkschaften27
Zweiter TeilWahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes)28 - 37
 Erster AbschnittWahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren (§ 14a Abs. 1 des Gesetzes)28 - 35
  Erster UnterabschnittWahl des Wahlvorstands28 - 29
  Zweiter UnterabschnittWahl des Betriebsrats30 - 35
 Zweiter AbschnittWahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes)36
 Dritter AbschnittWahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes)37
Dritter TeilWahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung38 - 40
Vierter TeilÜbergangs- und Schlussvorschriften41 - 43
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 8.10.2021 I 4640

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR349400001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b2c56945e76e217a6ef2453c972e67419a27bad3f58c418a0ba6fb0be03c30b0

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