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BerVersV

Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.12.2024 I Nr. 414

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR285800017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 32e8c29fb5e73f5537a3a1adbf56dc9f7cb45091a35053580fbcf1a0f578418e

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtKapitel 1 Interner jährlicher BerichtAbschnitt 1 Allgemeines§ 1Umfang der BerichterstattungAbschnitt 2 Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnungen§ 2Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung aller Versicherungsunternehmen§ 3Gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnungen der Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen§ 4Gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnungen der Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen§ 5Gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnungen in besonderen Fällen§ 6Gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnungen der Rückversicherungsunternehmen§ 7Gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnungen der Pensionskassen§ 8Fristen für die EinreichungAbschnitt 3 Formgebundene Erläuterungen§ 9Allgemeine formgebundene Erläuterungen§ 10Zusätzliche formgebundene Erläuterungen der Lebensversicherungsunternehmen§ 11Zusätzliche formgebundene Erläuterungen der Pensions- und Sterbekassen§ 12Zusätzliche formgebundene Erläuterungen der Krankenversicherungsunternehmen§ 13Zusätzliche formgebundene Erläuterungen der Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen§ 14Zusätzliche formgebundene Erläuterungen der Rückversicherungsunternehmen§ 15Fristen für die EinreichungAbschnitt 4 Sonstige Unterlagen§ 16Unterlagen aller Versicherungsunternehmen§ 17Versicherungsmathematische Gutachten der Pensions- und SterbekassenAbschnitt 5 Ausländische Versicherungsunternehmen§ 18Anzuwendende VorschriftenKapitel 2 Interner vierteljährlicher Zwischenbericht§ 19Umfang der Berichterstattung§ 20Frist für die EinreichungKapitel 3 Bestimmte kleinere Vereine§ 21Abgrenzungsmerkmale§ 22Anzuwendende VorschriftenKapitel 4 Ausfüllen der Formulare und Einreichung§ 23Kennzahlen und Versicherungszweige§ 24Anwendung der Formulare§ 24aElektronische Einreichung§ 24bDatenformate und Einreichungsvorgaben§ 24cZusammen einzureichende Formularteile§ 24dKorrekturmeldungen§ 24eZurückweisung von DatenKapitel 5 Ordnungswidrigkeiten§ 25OrdnungswidrigkeitenKapitel 6 Schlussvorschriften§ 26Ausnahme von der Berichtspflicht§ 27ÜbergangsvorschriftenAnlage 1(zu § 23) Kennzahlen und VersicherungszweigeAnlage 2(zu § 24) Anwendung der FormulareAnlage 3(zu § 1 Absatz 2 und § 19 Absatz 2) Formulare