Zum Gesetzesinhalt

BerlinFG 1990

Gesetz zur Förderung der Berliner Wirtschaft

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 2.2.1990 I 173,

Stand: zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 20.8.2021 I 3932

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000410950

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5678f900a289aa61788182a23d16e425883d09aad9f6396db508cbb251322263

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt I Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer und bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag, Gewährung einer InvestitionszulageArt I Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer§ 1Kürzungsanspruch des Berliner Unternehmers§ 1aKürzungsanspruch für Innenumsätze§ 2§ 3Beschränkung auf den Unternehmensbereich§ 4Ausnahmen, Einschränkungen§ 5Berliner Unternehmer, westdeutscher Unternehmer§ 6Herstellung in Berlin (West)§ 6aBerliner Wertschöpfungsquote§ 6bBegriffe§ 6cBerliner Vorleistungen§ 7Bemessungsgrundlage§ 8§ 9Versendungs- und Beförderungsnachweis§ 10Buchmäßiger Nachweis§ 11Verfahren bei der Kürzung§ 12Wegfall der Kürzungsansprüche§ 13Art II Vergünstigungen bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag§ 13a§ 14Erhöhte Absetzungen für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens§ 14aErhöhte Absetzungen für Mehrfamilienhäuser§ 14bErhöhte Absetzungen für Modernisierungsmaßnahmen bei Mehrfamilienhäusern§ 14cErhöhte Absetzungen für Baumaßnahmen an Gebäuden zur Schaffung neuer Mietwohnungen§ 14dErhöhte Absetzungen für Wohnungen mit Sozialbindung§ 15Erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen§ 15aVerluste bei beschränkter Haftung§ 15bSteuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus§ 16Steuerermäßigung für Darlehen zur Finanzierung von betrieblichen Investitionen§ 17Steuerermäßigung für Darlehen zur Finanzierung von Baumaßnahmen§ 18Anwendung der §§ 16 und 17 durch ArbeitnehmerArt III Investitionszulage§ 19Investitionszulage für Investitionen in Berlin (West)§ 20Verfolgung von Straftaten nach § 264 des StrafgesetzbuchesAbschnitt II Steuererleichterungen und ArbeitnehmervergünstigungenArt IV Einkommensteuer (Lohnsteuer) und Körperschaftsteuer§ 21Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und Körperschaftsteuer§ 22Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer bei Zuzug von Arbeitnehmern§ 23Einkünfte aus Berlin (West)§ 24Behandlung von Organgesellschaften und verbundenen Unternehmen§ 25Berechnung der Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und Körperschaftsteuer§ 26Ermäßigung der Lohnsteuer§ 27Ermittlung der Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals unbeschränkt steuerpflichtiger KörperschaftenArt V Vergünstigung für Arbeitnehmer in Berlin (West)§ 28Vergünstigung durch Zulagen§ 29Ergänzende Vorschriften§ 29aAnwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der AbgabenordnungArt VI Ermächtigungsvorschriften§ 30Abschnitt III Schlußvorschriften§ 31Anwendungsbereich§ 32ErmächtigungAbschnitt IV Berlin-Klausel§ 33