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BerlinFG 1990

§ 22Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer bei Zuzug von Arbeitnehmern

Gesetz zur Förderung der Berliner Wirtschaft

Bei zur Einkommensteuer veranlagten Arbeitnehmern, die, ohne die Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 zu erfüllen, in Berlin (West) ihren Aufenthalt begründen und dort eine nichtselbständige Beschäftigung für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 3 Monaten aufnehmen, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer (§ 32a Abs. 1 und 5 des Einkommensteuergesetzes), soweit sie auf Einkünfte im Sinne des § 23 Nr. 4 Buchstabe a aus dieser Beschäftigung entfällt, um 30 vom Hundert. § 21 Abs. 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ § 22: Zur letztmaligen Anwendung vlg. § 31 Abs. 14a F. ab 1991-06-24 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 2.2.1990 I 173,

Stand: zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 20.8.2021 I 3932

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000410950

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5678f900a289aa61788182a23d16e425883d09aad9f6396db508cbb251322263

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