BeamtVAltGZustAnO
§ 4Sachliche Zuständigkeit für die Festsetzung von Leistungen nach dem Altersgeldgesetz und des aus Artikel 45 AEUV abgeleiteten Nachteilsausgleichs
- 1.
- der altersgeldfähigen Dienstbezüge und der altersgeldfähigen Dienstzeit nach § 10 Absatz 1 und 5 des Altersgeldgesetzes in Verbindung mit § 49 Absatz 1 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes oder nach § 2 Absatz 3 Satz 1 und § 10 Absatz 1 und 5 des Altersgeldgesetzes in Verbindung mit § 63 Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes,
- 2.
- der Leistungen nach dem Altersgeldgesetz nach § 10 Absatz 5 des Altersgeldgesetzes in Verbindung mit § 49 Absatz 1 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes oder nach § 2 Absatz 3 Satz 1 und § 10 Absatz 5 des Altersgeldgesetzes in Verbindung mit § 63 Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes sowie
- 3.
- des aus Artikel 45 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union abgeleiteten Nachteilsausgleichs
- 1.
- dem Bundeskanzleramt, soweit es sich um Altersgeldberechtigte aus dem Bundesnachrichtendienst handelt,
- 2.
- dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, soweit es sich um Altersgeldberechtigte des Ministeriums handelt,
- 3.
- dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt soweit es sich um Altersgeldberechtigte des Ministeriums handelt sowie
- 4.
- dem Bundesrechnungshof.
- 1.
- sich die nach § 5 des Altersgeldgesetzes der Berechnung der Leistungen nach dem Altersgeldgesetz zugrundeliegenden altersgeldfähigen Dienstbezüge mindestens nach der Besoldungsgruppe B 6 bestimmen oder
- 2.
- Altersgeldberechtigte nach § 2 Absatz 3 Satz 1 zuletzt dem Amt für Militärkunde oder dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst angehört haben.
Sonst: Berichtigung vom 16.7.2025 I Nr. 170 ist berücksichtigt
Sonst: Ersetzt AnO 2030-14-210 v. 15.12.2015 I 2358 (BeamtVZustAnO 2016) u. AnO 2030-14-224 v. 9.4.2018 I 462 (AltGZustAnO)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0920A0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0731fa005148ae3754d90e5d70ca4071cc18a51d861bc09576f216f06294fbdc