BauNVO
§ 8Gewerbegebiete
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
- 1.
- Gewerbebetriebe aller Art einschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie oder Windenergie, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,
- 2.
- Geschäfts- , Büro- und Verwaltungsgebäude,
- 3.
- Tankstellen,
- 4.
- Anlagen für sportliche Zwecke.
- 1.
- Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,
- 2.
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,
- 3.
- Vergnügungsstätten.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 21.11.2017 I 3786;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 3.7.2023 I Nr. 176
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR004290962
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5e5c767112b30be8e8316feef9124efdd0105cb67eac8cc7ecc441f2c8c5fbb8
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (3)
- § 246 BauGBSonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte
„… Siedlungsbereichs erfolgen soll. (10) Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 kann in Gewerbegebieten (§ 8 der Baunutzungsverordnung, auch in Verbindung mit § 34 Absatz 2) für Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstige Unterkünfte fü …“
- § 7 3. FlugLSVBerücksichtigung der Art der baulichen Nutzung sowie der Vorbelastung
„… r den Tag (LAeq Tag) den Wert von 70 Dezibel (A) nicht erreicht, 2. in Gewerbegebieten im Sinne des § 8 der Baunutzungsverordnung gelegen sind und der fluglärmbedingte äquivalente Dauerschallpegel für den Tag (LAeq Tag) den Wert von 65 Dezibel (A) n …“
- Anlage PlanZV
„… aun mittel 1.3. Gewerbliche Bauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO) Grau mittel 1.3.1. Gewerbegebiete (§ 8 BauNVO) Grau mittel 1.3.2. Industriegebiete (§ 9 BauNVO) Grau mittel 1.4. Sonderbauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO) Orange mi …“