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3. FlugLSV

§ 7Berücksichtigung der Art der baulichen Nutzung sowie der Vorbelastung

Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

Die Entschädigung nach den §§ 5 und 6 wird um die Hälfte gemindert, sofern Grundstücke
1.
in Industriegebieten im Sinne des § 9 der Baunutzungsverordnung oder in folgenden Sondergebieten im Sinne des § 11 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung
a)
Ladengebiete,
b)
Gebiete für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe,
c)
Gebiete für Messen, Ausstellungen und Kongresse,
d)
Hafengebiete
gelegen sind und der fluglärmbedingte äquivalente Dauerschallpegel für den Tag (LAeq Tag) den Wert von 70 Dezibel (A) nicht erreicht,
2.
in Gewerbegebieten im Sinne des § 8 der Baunutzungsverordnung gelegen sind und der fluglärmbedingte äquivalente Dauerschallpegel für den Tag (LAeq Tag) den Wert von 65 Dezibel (A) nicht erreicht.
Die Art der in Satz 1 bezeichneten Gebiete ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit zu beurteilen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR329200013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2533e7b2f1dc8b3c6dd9b7ba3d9305e56676544cf973052092ac06cff284b764

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (3)
  • § 11 BauNVOSonstige Sondergebiete

    „… iegebieten im Sinne des § 9 der Baunutzungsverordnung oder in folgenden Sondergebieten im Sinne des § 11 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung a) Ladengebiete, b) Gebiete für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe, c) Gebiete für Messen, Ausstellungen …“

  • § 8 BauNVOGewerbegebiete

    „… r den Tag (LAeq Tag) den Wert von 70 Dezibel (A) nicht erreicht, 2. in Gewerbegebieten im Sinne des § 8 der Baunutzungsverordnung gelegen sind und der fluglärmbedingte äquivalente Dauerschallpegel für den Tag (LAeq Tag) den Wert von 65 Dezibel (A) n …“

  • § 9 BauNVOIndustriegebiete

    „… en §§ 5 und 6 wird um die Hälfte gemindert, sofern Grundstücke 1. in Industriegebieten im Sinne des § 9 der Baunutzungsverordnung oder in folgenden Sondergebieten im Sinne des § 11 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung a) Ladengebiete, b) Gebiete für E …“