Zum Gesetzesinhalt

AsylG

Asylgesetz

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 2.9.2008 I 1798;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 3.7.2026 I Nr. 199

Hinweis: Änderung durch Art. 10 G v. 21.7.2026 I Nr. 221 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Sonst: Dieses G ersetzt das G 26-5 v. 16.7.1982 I 946 (AsylVfG)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR111260992

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 17a23f9e75da69d1bdcb884a6b8dfa14fcfcdb4ffba40ca5acc2d4d4213bb275

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Geltungsbereich§ 1GeltungsbereichAbschnitt 2 Schutzgewährung§ 2Rechtsstellung Asylberechtigter§ 3Zuerkennung des internationalen Schutzes§ 4(weggefallen)Abschnitt 3 Allgemeine Bestimmungen§ 5Bundesamt§ 6Verbindlichkeit asylrechtlicher Entscheidungen§ 7Erhebung personenbezogener Daten§ 8Übermittlung personenbezogener Daten§ 9(weggefallen)§ 10Zustellungsvorschriften§ 11Ausschluss des Widerspruchs§ 11a(weggefallen)Abschnitt 4 AsylverfahrenUnterabschnitt 1 Allgemeine Verfahrensvorschriften§ 12Handlungsfähigkeit§ 12aAsylverfahrensberatung§ 12bUnentgeltliche Rechtsauskunft§ 12cBeschränkung des Zugangs zu abgeschlossenen Bereichen, zu Hafteinrichtungen und zu Grenzübergangsstellen§ 13Stellung eines Asylantrags§ 13aRegistrierung eines Asylantrags§ 14Einreichung eines Asylantrags§ 15Allgemeine Mitwirkungspflichten§ 15aAuslesen und Auswerten von Datenträgern§ 15bNachträglicher biometrischer Abgleich mit allgemein öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet; Verordnungsermächtigung§ 16Sicherung, Feststellung und Überprüfung der Identität§ 17SprachmittlerUnterabschnitt 2 Einleitung des Asylverfahrens§ 18Aufgaben der Grenzbehörde§ 18aAsylverfahren und Rückkehrverfahren an der Grenze§ 19Aufgaben der Ausländerbehörde und der Polizei§ 20Weiterleitung an eine Aufnahmeeinrichtung§ 21Verwahrung und Weitergabe von Unterlagen§ 22Meldepflicht§ 22aÜbernahme eines Antragstellers oder einer Person, der internationaler Schutz zuerkannt wurdeUnterabschnitt 3 Verfahren beim Bundesamt§ 23Entscheidung über das Verbot der Abschiebung§ 24(weggefallen)§ 25Anhörung im Asylverfahren§ 26Asylanträge von Familienangehörigen§ 26aSichere Drittstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 2 des Grundgesetzes§ 27Sichere Drittstaaten im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1348§ 27a(weggefallen)§ 28Nachfluchttatbestände§ 29Unzulässige Anträge§ 29aSichere Herkunftsstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 3 des Grundgesetzes; Bericht; Verordnungsermächtigung§ 29bSichere Herkunftsstaaten im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1348§ 30Offensichtlich unbegründete Asylanträge§ 31Entscheidung des Bundesamtes über Asylanträge§ 32Entscheidung bei ausdrücklicher oder stillschweigender Antragsrücknahme§ 32aRuhen des Verfahrens§ 33(weggefallen)Unterabschnitt 4 Aufenthaltsbeendigung§ 34Abschiebungsandrohung§ 34aAbschiebungsanordnung§ 35(weggefallen)§ 36Verfahren bei Fällen des Artikels 68 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1348§ 37(weggefallen)§ 38Ausreisefrist§ 39Zuständigkeit der Ausländerbehörden bei Aufenthaltsbeendigung§ 40Unterrichtung der Ausländerbehörde§ 41(weggefallen)§ 42Bindungswirkung ausländerrechtlicher Entscheidungen§ 43Vollziehbarkeit und Aussetzung der Abschiebung§ 43a(weggefallen)§ 43b(weggefallen)Abschnitt 5 Unterbringung und Verteilung§ 44Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen; Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren bei Sekundärmigration§ 45Aufnahmequoten§ 46Bestimmung der zuständigen Aufnahmeeinrichtung§ 47Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen§ 48Beendigung der Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen§ 49Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung§ 50Landesinterne Verteilung§ 51Länderübergreifende Verteilung§ 52Quotenanrechnung§ 53Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften§ 54Unterrichtung des BundesamtesAbschnitt 6 Recht des Aufenthalts während des Asylverfahrens§ 55Aufenthaltsgestattung§ 56Räumliche Beschränkung§ 57Verlassen des Aufenthaltsbereichs einer Aufnahmeeinrichtung§ 58Verlassen eines zugewiesenen Aufenthaltsbereichs§ 59Durchsetzung der räumlichen Beschränkung§ 59aErlöschen der räumlichen Beschränkung§ 59bAnordnung der räumlichen Beschränkung§ 60Auflagen§ 61Erwerbstätigkeit§ 62Gesundheitsuntersuchung§ 63Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung§ 63aAnkunftsnachweis§ 63bAnkunftsnachweis und Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren an der Grenze§ 64Ausweispflicht§ 65Herausgabe des Passes§ 66Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung§ 67Erlöschen der Aufenthaltsgestattung§ 68Beschränkung der Bewegungsfreiheit in Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren bei Sekundärmigration; Verordnungsermächtigung§ 68aBeschränkung der Bewegungsfreiheit in sonstigen Aufnahmeeinrichtungen; Verordnungsermächtigung§ 69Asylverfahrenshaft; Verordnungsermächtigung§ 70Vollzug der Asylverfahrenshaft§ 70aInhaftnahme von Ausländern mit besonderen Bedürfnissen§ 70bHaft im RückkehrgrenzverfahrenAbschnitt 7 Folgeantrag§ 71FolgeantragAbschnitt 8 Erlöschen, Entzug, Widerruf und Rücknahme der Rechtsstellung§ 72Erlöschen§ 73(weggefallen)§ 73a(weggefallen)§ 73bGründe und Verfahren für Entzug, Widerruf und Rücknahme§ 73cAusländische Anerkennung als FlüchtlingAbschnitt 9 Gerichtsverfahren§ 74Klagefrist, Zurückweisung verspäteten Vorbringens, Verhandlung durch den abgelehnten Richter§ 75Aufschiebende Wirkung der Klage, Recht auf Verbleib§ 76Einzelrichter§ 77Entscheidung des Gerichts§ 78Rechtsmittel