(1) Die Umrechnung einer Zeitstunde in die Anrechnungseinheit „Lehrveranstaltungsstunde“ erfolgt im Rahmen der Jahreslehrverpflichtung in Höhe von 792 Lehrveranstaltungsstunden mit dem Faktor 0,44.
(2) Eine lehrplangebundene Lehrkontaktstunde wird als eine Lehrveranstaltungsstunde angerechnet, wenn sie mindestens 45 Minuten umfasst. Dies gilt auch für lehrplangebundene Lehrkontaktstunden, die im Online-Format angeboten werden, wenn sie die direkte Interaktion zwischen Studierenden und Lehrenden ermöglichen.
(3) Wird beim angeleiteten Selbststudium eine Unterrichtseinheit bei zeitgleichem Kontakt des Lehrenden mit den Studierenden angeboten, so wird die Unterrichtseinheit mit einer Lehrveranstaltungsstunde angerechnet. Beim zeitlichen Auseinanderfallen des Selbststudiums und der Betreuung durch den Lehrenden werden je Unterrichtseinheit 0,4 Lehrveranstaltungsstunden angerechnet.
(4) Die Erstellung digitaler audiovisueller oder digitaler interaktiver Lehrformate, die einem Fachbereich zur allgemeinen Verwendung zur Verfügung gestellt werden, kann auf die Jahreslehrverpflichtung angerechnet werden. Die besonderen Lehrverpflichtungsverordnungen können Regelungen für eine Anrechnung von bis zu 3 Prozent des Gesamtumfangs der Jahreslehrverpflichtung der hauptamtlich Lehrenden am jeweiligen Fachbereich beziehungsweise am Zentralen Lehrbereich vorsehen. Die Anrechnung steht unter dem Vorbehalt, dass die Ausbildung der Studierenden aller Studiengänge in dem jeweiligen Fachbereich gesichert ist. Über die Erstellung der in Satz 1 genannten Lehrformate und über den Umfang der Anrechnung entscheidet der jeweilige Fachbereich.
Fassungsangaben der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.