Gesetzliche Grundlage der Ahndung
Eine Ordnungswidrigkeit liegt nicht schon deshalb vor, weil ein Verhalten unhöflich, störend oder allgemein unerwünscht ist. Erforderlich ist eine gesetzliche Grundlage, die das konkrete Verhalten mit Geldbuße bedroht. Hinzukommen müssen Rechtswidrigkeit und Vorwerfbarkeit. Beispiele finden sich im Straßenverkehr, im Gewerberecht oder im Umweltrecht. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ergibt sich aus der jeweiligen Vorschrift. Eine allgemeine Bezeichnung wie Regelverstoß reicht für eine rechtliche Bewertung nicht aus. Zunächst ist daher festzustellen, welches konkrete Gebot oder Verbot verletzt worden sein soll.
Unterschied zur Straftat
Die Ordnungswidrigkeit ist von einer Straftat zu unterscheiden. Ihre typische Sanktion ist die Geldbuße, während eine Straftat insbesondere mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bedroht sein kann. Ein Bußgeld ist deshalb keine Geldstrafe im strafrechtlichen Tagessatzsystem. Gleichwohl kann ein Bußgeldverfahren erhebliche Folgen haben, etwa ein Fahrverbot oder Eintragungen im Fahreignungsregister. Dass kein Strafverfahren vorliegt, bedeutet daher nicht, dass der Vorgang folgenlos oder rechtlich belanglos wäre. Die konkrete Tragweite ergibt sich aus Bußgeldhöhe, Nebenfolgen und möglichen Auswirkungen auf weitere behördliche Entscheidungen.
Vorsatz, Fahrlässigkeit und Nachweis
Die Behörde muss die Voraussetzungen der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit feststellen. Je nach Vorschrift kommt vorsätzliches oder auch fahrlässiges Verhalten in Betracht. Nicht jede Bußgeldnorm erfasst automatisch beide Formen. Identität des Betroffenen, Tatzeit, Tatort und tatsächlicher Ablauf können streitig sein. Im Straßenverkehr darf beispielsweise die Eigenschaft als Fahrzeughalter nicht ohne Weiteres mit der Fahrereigenschaft gleichgesetzt werden. Besondere gesetzliche Halterpflichten sind hiervon zu unterscheiden. Eine sachgerechte Verteidigung prüft deshalb sowohl die Beweislage als auch die genauen Anforderungen der einschlägigen Bußgeldvorschrift.
Ablauf des Bußgeldverfahrens
Regelmäßig ermittelt zunächst die zuständige Verwaltungsbehörde und gibt dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung. Eine Anhörung ist noch kein rechtskräftiger Bußgeldbescheid. Der Betroffene muss sich zum Tatvorwurf grundsätzlich nicht selbst belasten; gesetzliche Pflichten zu Personalangaben bleiben gesondert zu beachten. Erlässt die Behörde einen Bußgeldbescheid, kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Danach wird die Sache erneut geprüft und gegebenenfalls dem Gericht vorgelegt. Fristsicherung und inhaltliche Begründung sollten getrennt geplant werden, damit eine noch ausstehende Akteneinsicht nicht zum Verlust des Rechtsbehelfs führt.
BVerfG zum Zugang zu Messunterlagen
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 12. November 2020, 2 BvR 1616/18, dass das Recht auf ein faires Verfahren auch im Bußgeldverfahren Zugang zu bestimmten vorhandenen Informationen außerhalb der eigentlichen Akte verlangen kann. Im Fall ging es um Unterlagen einer Geschwindigkeitsmessung. Die Entscheidung stärkt eine eigenständige Überprüfung der Beweise durch die Verteidigung. Sie bedeutet jedoch nicht, dass jede Messung fehlerhaft wäre oder sämtliche denkbaren Unterlagen ohne Begrenzung herauszugeben sind. Der Informationsbedarf muss sachgerecht eingegrenzt und rechtzeitig geltend gemacht werden.
Geldbuße und Vollstreckung
Die Höhe einer Geldbuße richtet sich nach dem einschlägigen gesetzlichen Rahmen und den maßgeblichen Zumessungsregeln. Bei Zahlungsproblemen kommen unter Voraussetzungen Erleichterungen in Betracht. Eine Geldbuße wird nicht wie eine strafrechtliche Geldstrafe durch Ersatzfreiheitsstrafe abgegolten. Das OWiG kennt jedoch Erzwingungshaft unter besonderen Voraussetzungen, insbesondere wenn Nichtzahlung vorliegt und Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan oder bekannt ist. Sie ersetzt die Zahlungspflicht nicht. Wirtschaftliche Schwierigkeiten sollten daher frühzeitig nachvollziehbar mitgeteilt werden. Einfaches Ignorieren einer Forderung kann weitere Belastungen verursachen, ohne die zugrunde liegende Buße zu beseitigen.
Was Betroffene prüfen sollten
Wichtig sind Tatvorwurf, Rechtsgrundlage, Zustellung und sämtliche Nebenfolgen. Bei Verkehrsverstößen können vorhandene Punkte oder ein drohendes Fahrverbot besonders relevant sein. Beweise sollten früh gesichert und Verjährungsfragen anhand der vollständigen Akte geprüft werden. Dabei gelten unterschiedliche gesetzliche Fristen und mögliche Unterbrechungen. Eine pauschale Vermutung, ein Bescheid müsse nach einer bestimmten kurzen Zeit immer unwirksam sein, ist nicht verlässlich. Die Prüfung sollte sich auf konkrete Tatsachen und Vorschriften stützen. So lässt sich beurteilen, ob Einspruch, eine begrenzte Beanstandung oder ein anderer zulässiger Schritt sinnvoll ist.