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ZSDigRentÜGremV

§ 5Vorsitzende Person des Steuerungsgremiums

Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht

(1) Das Mitglied des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist die vorsitzende Person des Steuerungsgremiums.
(2) Ist die vorsitzende Person verhindert, so wird sie von ihrer stellvertretenden Person vertreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR182200021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c7e97467035e7a13d23328dfd77fedb7d415f6c9d4c2a99625eb8976df58fe2f

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