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ZSDigRentÜGremV

§ 6Vertretung des Steuerungsgremiums nach außen

Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht

Die vorsitzende Person vertritt das Steuerungsgremium gegenüber der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht und nach außen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR182200021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c7e97467035e7a13d23328dfd77fedb7d415f6c9d4c2a99625eb8976df58fe2f

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