(1) Die Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister erfolgt auf schriftlichen Antrag des Vorsorgenden. Der Antrag hat mindestens die Angaben nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, c und e bis g zu enthalten. Sollen auch Angaben zum Bevollmächtigten oder zum vorgeschlagenen Betreuer eingetragen werden, muss der Antrag zudem mindestens die Angaben nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a, c und e enthalten. Die Angaben nach § 1 Absatz 4 werden unabhängig von dem Antrag eingetragen.
(2) Der Antrag nach § 1 Absatz 5 kann nur durch einen institutionellen Nutzer im Sinne des § 2 gestellt oder übermittelt werden.
(3) Der Antrag kann auch elektronisch gestellt werden, soweit die Bundesnotarkammer diese Möglichkeit eröffnet hat.
(4) Die Bundesnotarkammer kann Nachweise zur Feststellung der Identität des Antragstellers oder zur Vertretungsberechtigung des für den Antragsteller Handelnden verlangen. In Zweifelsfällen hat sich die Bundesnotarkammer von der Identität des Antragstellers zu überzeugen. Im Übrigen prüft sie die Richtigkeit der mit dem Antrag übermittelten Angaben nicht.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 17.8.2026 I Nr. 238
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.