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VGG

Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 29 G v. 23.10.2024 I Nr. 323

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR119010016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 94464fad7eb583f74d6b43a6bd85782a1084c460076ceea8d53fbd16de92bec9

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtTeil 1 Gegenstand des Gesetzes; Begriffsbestimmungen§ 1Anwendungsbereich§ 2Verwertungsgesellschaft§ 3Abhängige Verwertungseinrichtung§ 4Unabhängige Verwertungseinrichtung§ 5Rechtsinhaber§ 6Berechtigter§ 7Mitglieder§ 7aAußenstehender§ 8NutzerTeil 2 Rechte und Pflichten der VerwertungsgesellschaftAbschnitt 1 InnenverhältnisUnterabschnitt 1 Rechtsinhaber, Berechtigte und Mitglieder§ 9Wahrnehmungszwang§ 10Zustimmung zur Rechtswahrnehmung§ 11Nutzungen für nicht kommerzielle Zwecke§ 12Beendigung der Rechtswahrnehmung; Entzug von Rechten§ 13Bedingungen für die Mitgliedschaft§ 14Elektronische Kommunikation§ 15Mitglieder- und Berechtigtenverzeichnis§ 16Grundsatz der Mitwirkung§ 17Allgemeine Befugnisse der Mitgliederhauptversammlung§ 18Befugnisse der Mitgliederhauptversammlung in Bezug auf die Organe§ 19Durchführung der Mitgliederhauptversammlung; Vertretung§ 20Mitwirkung der Berechtigten, die nicht Mitglied sindUnterabschnitt 2 Geschäftsführung und Aufsicht§ 21Geschäftsführung§ 22AufsichtsgremiumUnterabschnitt 3 Einnahmen aus den Rechten§ 23Einziehung, Verwaltung und Verteilung der Einnahmen aus den Rechten§ 24Getrennte Konten§ 25Anlage der Einnahmen aus den Rechten§ 26Verwendung der Einnahmen aus den Rechten§ 27Verteilungsplan§ 27aEinnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen des Urhebers§ 27bMindestbeteiligung des Urhebers§ 28Verteilungsfrist§ 29Feststellung der Berechtigten§ 30Nicht verteilbare Einnahmen aus den Rechten§ 31Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten§ 32Kulturelle Förderung; Vorsorge- und UnterstützungseinrichtungenUnterabschnitt 4 Beschwerdeverfahren§ 33BeschwerdeverfahrenAbschnitt 2 AußenverhältnisUnterabschnitt 1 Verträge und Tarife§ 34Abschlusszwang§ 35Gesamtverträge§ 36Verhandlungen§ 37Hinterlegung; Zahlung unter Vorbehalt§ 38Tarifaufstellung§ 39Tarifgestaltung§ 40Gestaltung der Tarife für Geräte und SpeichermedienUnterabschnitt 2 Mitteilungspflichten§ 41Auskunftspflicht der Nutzer§ 42Meldepflicht der Nutzer§ 43Elektronische KommunikationAbschnitt 3 Besondere Vorschriften für die Wahrnehmung von Rechten auf Grundlage von Repräsentationsvereinbarungen§ 44Repräsentationsvereinbarung; Diskriminierungsverbot§ 45Abzüge§ 46Verteilung§ 47InformationspflichtenAbschnitt 4 Vermutungen; Außenstehende bei Weitersendung und Direkteinspeisung§ 48Vermutung bei Auskunftsansprüchen§ 49Vermutung bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen§ 50Außenstehende bei Weitersendung und DirekteinspeisungAbschnitt 5 Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung§ 51Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung§ 51aWirksamkeit der Rechtseinräumung und dauerhafte Information§ 51bRepräsentativität der Verwertungsgesellschaft§ 52Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung für nicht verfügbare Werke§ 52aWirksamkeit der Rechtseinräumung und dauerhafte Information bei nicht verfügbaren Werken§ 52bNicht verfügbare Werke§ 52cRepräsentativität der Verwertungsgesellschaft bei Werkreihen aus Drittstaaten§ 52dVerordnungsermächtigung§ 52eAnwendung auf verwandte SchutzrechteAbschnitt 6 Informationspflichten; Rechnungslegung und TransparenzberichtUnterabschnitt 1 Informationspflichten§ 53Information der Rechtsinhaber vor Zustimmung zur Wahrnehmung§ 54Informationen für Berechtigte§ 55Informationen zu Werken und sonstigen Schutzgegenständen§ 56Informationen für die AllgemeinheitUnterabschnitt 2 Rechnungslegung und Transparenzbericht§ 57Jahresabschluss und Lagebericht§ 58Jährlicher TransparenzberichtTeil 3 Besondere Vorschriften für die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken§ 59Anwendungsbereich§ 60Nicht anwendbare Vorschriften§ 61Besondere Anforderungen an Verwertungsgesellschaften§ 62Informationen zu Musikwerken und Online-Rechten§ 63Berichtigung der Informationen§ 64Elektronische Übermittlung von Informationen§ 65Überwachung von Nutzungen§ 66Elektronische Nutzungsmeldung§ 67Abrechnung gegenüber Anbietern von Online-Diensten§ 68Verteilung der Einnahmen aus den Rechten; Informationen§ 69Repräsentationszwang§ 70Informationen der beauftragenden Verwertungsgesellschaft§ 71Informationen der Mitglieder und Berechtigten bei Repräsentation§ 72Zugang zur gebietsübergreifenden Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken§ 73Wahrnehmung bei Repräsentation§ 74Ausnahme für Hörfunk- und FernsehprogrammeTeil 4 Aufsicht§ 75Aufsichtsbehörde§ 76Inhalt der Aufsicht§ 77Erlaubnis§ 78Antrag auf Erlaubnis§ 79Versagung der Erlaubnis§ 80Widerruf der Erlaubnis§ 81Zusammenarbeit bei Erlaubnis und Widerruf der Erlaubnis§ 82Anzeige§ 83Bekanntmachung§ 84Wahrnehmungstätigkeit ohne Erlaubnis oder Anzeige§ 85Befugnisse der Aufsichtsbehörde§ 86Befugnisse der Aufsichtsbehörde bei Verwertungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum§ 87Informationsaustausch mit Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum§ 88Unterrichtungspflicht der Verwertungsgesellschaft§ 89Anzuwendendes Verfahrensrecht§ 90Aufsicht über abhängige Verwertungseinrichtungen