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VGG

Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 29 G v. 23.10.2024 I Nr. 323

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR119010016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 94464fad7eb583f74d6b43a6bd85782a1084c460076ceea8d53fbd16de92bec9

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Inhaltsverzeichnis

§ 91Aufsicht über unabhängige VerwertungseinrichtungenTeil 5 Schiedsstelle und gerichtliche GeltendmachungAbschnitt 1 SchiedsstelleUnterabschnitt 1 Allgemeine Verfahrensvorschriften§ 92Zuständigkeit für Streitfälle nach dem Urheberrechtsgesetz und für Gesamtverträge§ 93Zuständigkeit für empirische Untersuchungen§ 94Zuständigkeit für Streitfälle über die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken§ 95Allgemeine Verfahrensregeln§ 96Berechnung von Fristen§ 97Verfahrenseinleitender Antrag§ 98Zurücknahme des Antrags§ 99Schriftliches Verfahren und mündliche Verhandlung§ 100Verfahren bei mündlicher Verhandlung§ 101Nichterscheinen in der mündlichen Verhandlung§ 102Gütliche Streitbeilegung; Vergleich§ 103Aussetzung des Verfahrens§ 104Aufklärung des Sachverhalts§ 105Einigungsvorschlag der Schiedsstelle; WiderspruchUnterabschnitt 2 Besondere Verfahrensvorschriften§ 106Einstweilige Regelungen§ 107Sicherheitsleistung§ 108Schadensersatz§ 109Beschränkung des Einigungsvorschlags; Absehen vom Einigungsvorschlag§ 110Streitfälle über Gesamtverträge§ 111Streitfälle über Rechte der Kabelweitersendung§ 112Empirische Untersuchung zu Geräten und Speichermedien§ 113Durchführung der empirischen Untersuchung§ 114Ergebnis der empirischen Untersuchung§ 115Verwertung von Untersuchungsergebnissen§ 116Beteiligung von VerbraucherverbändenUnterabschnitt 3 Kosten sowie Entschädigung und Vergütung Dritter§ 117Kosten des Verfahrens§ 118Fälligkeit und Vorschuss§ 119Entsprechende Anwendung des Gerichtskostengesetzes§ 120Entscheidung über Einwendungen§ 121Entscheidung über die Kostenpflicht§ 122Festsetzung der Kosten§ 123Entschädigung von Zeugen und Vergütung der SachverständigenUnterabschnitt 4 Organisation und Beschlussfassung der Schiedsstelle§ 124Aufbau und Besetzung der Schiedsstelle§ 125Aufsicht§ 126Beschlussfassung der Schiedsstelle§ 127Ausschließung und Ablehnung von Mitgliedern der SchiedsstelleAbschnitt 2 Gerichtliche Geltendmachung§ 128Gerichtliche Geltendmachung§ 129Zuständigkeit des Oberlandesgerichts§ 130Entscheidung über Gesamtverträge§ 131Ausschließlicher GerichtsstandTeil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften§ 132Übergangsvorschrift für Erlaubnisse§ 133Anzeigefrist§ 134Übergangsvorschrift zur Anpassung des Statuts an die Vorgaben dieses Gesetzes§ 135Informationspflichten der Verwertungsgesellschaft bei Inkrafttreten dieses Gesetzes§ 136Übergangsvorschrift für Erklärungen der Geschäftsführung und des Aufsichtsgremiums§ 137Übergangsvorschrift für Rechnungslegung und Transparenzbericht§ 138Übergangsvorschrift für Verfahren der Aufsichtsbehörde§ 139Übergangsvorschrift für Verfahren vor der Schiedsstelle und für die gerichtliche Geltendmachung§ 140Übergangsvorschrift zur Regelung der Verlegerbeteiligung ab dem 7. Juni 2021§ 141Übergangsvorschrift für vergriffene Werke; VerordnungsermächtigungAnlage(zu § 58 Absatz 2) Inhalt des jährlichen Transparenzberichts