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VerkEHKflAusbV

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 1.6.2017 I 1503

Sonst: Ersetzt V 806-21-1-329 v. 16.7.2004 I 1806; 2007 I 2203 (EzHdlAusbV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR045800017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 18c59309354cc8cd6644ad62a09a204534a096cc28027d3690a86833ce9eb86d

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildungen§ 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe§ 2Dauer der Berufsausbildungen§ 3Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne§ 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild des Verkäufers und der Verkäuferin§ 5Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild des Kaufmanns im Einzelhandel und der Kauffrau im Einzelhandel§ 6Ausbildungsplan§ 7Schriftlicher AusbildungsnachweisAbschnitt 2 Zwischenprüfung und Abschlussprüfung in der Berufsausbildung zum Verkäufer und zur VerkäuferinUnterabschnitt 1 Zwischenprüfung in der Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin§ 8Ziel und Zeitpunkt der Zwischenprüfung§ 9Inhalt der Zwischenprüfung§ 10Prüfungsbereich der ZwischenprüfungUnterabschnitt 2 Abschlussprüfung in der Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin§ 11Ziel und Zeitpunkt der Abschlussprüfung§ 12Inhalt der Abschlussprüfung§ 13Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung§ 14Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnahmen§ 15Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Kalkulation§ 16Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 17Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation§ 18Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der AbschlussprüfungAbschnitt 3 Abschlussprüfung in der Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel, Anrechnung von Ausbildungszeiten§ 19Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt§ 20Inhalt von Teil 1§ 21Prüfungsbereiche von Teil 1§ 22Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnahmen§ 23Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Kalkulation§ 24Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 25Inhalt von Teil 2§ 26Prüfungsbereiche von Teil 2§ 27Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel§ 28Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation§ 29Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung§ 30Anrechnung von AusbildungszeitenAbschnitt 4 Schlussvorschriften§ 31Inkrafttreten, AußerkrafttretenAnlage 1(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur VerkäuferinAnlage 2(zu § 3 Absatz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel