VerkEHKflAusbV
Inhaltsübersicht
Gliederung der Berufsausbildungen
| § 1 | Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe |
| § 2 | Dauer der Berufsausbildungen |
| § 3 | Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne |
| § 4 | Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild des Verkäufers und der Verkäuferin |
| § 5 | Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild des Kaufmanns im Einzelhandel und der Kauffrau im Einzelhandel |
| § 6 | Ausbildungsplan |
| § 7 | Schriftlicher Ausbildungsnachweis |
und Abschlussprüfung
in der Berufsausbildung zum
Verkäufer und zur Verkäuferin
Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin
| § 8 | Ziel und Zeitpunkt der Zwischenprüfung |
| § 9 | Inhalt der Zwischenprüfung |
| § 10 | Prüfungsbereich der Zwischenprüfung |
Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin
| § 11 | Ziel und Zeitpunkt der Abschlussprüfung |
| § 12 | Inhalt der Abschlussprüfung |
| § 13 | Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung |
| § 14 | Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnahmen |
| § 15 | Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Kalkulation |
| § 16 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
| § 17 | Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation |
| § 18 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
in der Berufsausbildung
zum Kaufmann im Einzelhandel
und zur Kauffrau im Einzelhandel,
Anrechnung von Ausbildungszeiten
| § 19 | Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt |
| § 20 | Inhalt von Teil 1 |
| § 21 | Prüfungsbereiche von Teil 1 |
| § 22 | Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnahmen |
| § 23 | Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Kalkulation |
| § 24 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
| § 25 | Inhalt von Teil 2 |
| § 26 | Prüfungsbereiche von Teil 2 |
| § 27 | Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel |
| § 28 | Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation |
| § 29 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
| § 30 | Anrechnung von Ausbildungszeiten |
| § 31 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
| Anlage 1: | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin |
| Anlage 2: | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel |
Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 1.6.2017 I 1503
Sonst: Ersetzt V 806-21-1-329 v. 16.7.2004 I 1806; 2007 I 2203 (EzHdlAusbV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR045800017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 18c59309354cc8cd6644ad62a09a204534a096cc28027d3690a86833ce9eb86d