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VAG

Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 25 G v. 25.3.2026 I Nr. 81

Hinweis: Änderung durch Art. 2 G v. 25.9.2026 I Nr. 275 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Hinweis: Änderung durch Art. 3 G v. 25.9.2026 I Nr. 275 mWv 30.1.2027 noch nicht berücksichtigt

Hinweis: Mittelbare Änderung durch Art. 10 G v. 25.9.2026 I Nr. 275 mWv 30.1.2027 noch nicht berücksichtigt

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR043410015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9ef8d9bc0a8daa509dd0797ab0649ea03451befe337ec4f9343d94fc676a523b

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtTeil 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Geltungsbereich§ 2Öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen§ 3Ausnahmen von der Aufsichtspflicht, Verordnungsermächtigung§ 4Feststellung der Aufsichtspflicht§ 5Freistellung von der Aufsicht§ 6Bezeichnungsschutz§ 7Begriffsbestimmungen§ 7aUnzuverlässigkeit von sanktionierten PersonenTeil 2 Vorschriften für die Erstversicherung und die RückversicherungKapitel 1 GeschäftstätigkeitAbschnitt 1 Zulassung und Ausübung der Geschäftstätigkeit§ 8Erlaubnis; Spartentrennung§ 9Antrag§ 10Umfang der Erlaubnis§ 11Versagung und Beschränkung der Erlaubnis§ 12Änderungen des Geschäftsplans und von Unternehmensverträgen§ 13Bestandsübertragungen§ 14Umwandlungen§ 15Versicherungsfremde Geschäfte§ 15aImmobiliar-Verbraucherdarlehen; VerordnungsermächtigungAbschnitt 2 Bedeutende Beteiligungen§ 16Inhaber bedeutender Beteiligungen§ 17Anzeige bedeutender Beteiligungen§ 18Untersagung oder Beschränkung einer bedeutenden Beteiligung§ 19Untersagung der Ausübung der Stimmrechte§ 20Prüfung des Inhabers§ 21Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in anderen Mitglied- oder Vertragsstaaten§ 22VerordnungsermächtigungAbschnitt 3 Geschäftsorganisation§ 23Allgemeine Anforderungen an die Geschäftsorganisation, Produktfreigabeverfahren§ 24Anforderungen an Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselaufgaben wahrnehmen§ 25Vergütung§ 26Risikomanagement§ 27Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung§ 28Externe Ratings§ 29Internes Kontrollsystem§ 30Interne Revision§ 31Versicherungsmathematische Funktion§ 32Ausgliederung§ 33Entsprechende Anwendung gesellschaftsrechtlicher Vorschriften§ 34VerordnungsermächtigungAbschnitt 4 Allgemeine BerichtspflichtenUnterabschnitt 1 Abschlussprüfung§ 35Pflichten des Abschlussprüfers§ 35aBestimmung von Prüfungsinhalten§ 36Anzeige des Abschlussprüfers gegenüber der Aufsichtsbehörde; Prüfungsauftrag§ 37Vorlage bei der Aufsichtsbehörde§ 38Rechnungslegung und Prüfung öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen§ 39VerordnungsermächtigungUnterabschnitt 2 Bericht über Solvabilität und Finanzlage§ 40Solvabilitäts- und Finanzbericht§ 41Nichtveröffentlichung von Informationen§ 42Aktualisierung des Solvabilitäts- und FinanzberichtsUnterabschnitt 3 Für Aufsichtszwecke beizubringende Informationen§ 43Informationspflichten; Berechnungen§ 43aBerichtspflichten zum Zwecke der Finanzstabilität; Verordnungsermächtigung§ 44Prognoserechnungen§ 45Befreiung von Berichtspflichten§ 46Informationspflichten gegenüber der Bundesanstalt§ 47AnzeigepflichtenAbschnitt 5 Versicherungsvertrieb§ 48Anforderungen an den Versicherungsvertrieb§ 48aVertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten§ 48bSondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot§ 48cDurchleitungsgebot§ 49Stornohaftung§ 50Entgelt bei der Vermittlung substitutiver Krankenversicherungsverträge§ 50aEntgelt bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen§ 51Beschwerden über VersicherungsvermittlerAbschnitt 6 Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung§ 52Verpflichtete Unternehmen§ 53Interne Sicherungsmaßnahmen§ 54Allgemeine Sorgfaltspflichten in Bezug auf den Bezugsberechtigten§ 55Verstärkte Sorgfaltspflichten§ 56(weggefallen)Abschnitt 7 Grenzüberschreitende GeschäftstätigkeitUnterabschnitt 1 Dienstleistungsverkehr, Niederlassungen§ 57Versicherungsgeschäfte über Niederlassungen oder im Dienstleistungsverkehr§ 58Errichtung einer Niederlassung§ 59Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs§ 60Statistische Angaben über grenzüberschreitende TätigkeitenUnterabschnitt 2 Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum§ 61Geschäftstätigkeit durch eine Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr§ 62Beaufsichtigung der Geschäftstätigkeit§ 63Bestandsübertragungen§ 64Bei Lloyd´s vereinigte Einzelversicherer§ 65Niederlassung§ 66Dienstleistungsverkehr; Mitversicherung§ 66aEntsprechende Anwendung des EU-PassregimesUnterabschnitt 3 Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums§ 67Erlaubnis; Spartentrennung§ 68Niederlassung; Hauptbevollmächtigter§ 69Antrag; Verfahren§ 70Erleichterungen für Unternehmen, die bereits in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat zugelassen sind§ 71Widerruf der Erlaubnis§ 72Versicherung inländischer Risiken§ 73BestandsübertragungKapitel 2 Finanzielle AusstattungAbschnitt 1 Solvabilitätsübersicht§ 74Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten§ 75Allgemeine Vorschriften für die Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen§ 76Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen§ 77Bester Schätzwert§ 78Risikomarge§ 79Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen§ 80Matching-Anpassung an die maßgebliche risikofreie Zinskurve§ 81Berechnung der Matching-Anpassung§ 82Volatilitätsanpassung§ 83Zu berücksichtigende technische Informationen§ 84Weitere Sachverhalte, die bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen sind§ 85Finanzgarantien und vertragliche Optionen in den Versicherungsverträgen§ 86Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften§ 87Vergleich mit Erfahrungsdaten§ 88Befugnisse der Aufsichtsbehörde in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen; VerordnungsermächtigungAbschnitt 2 SolvabilitätsanforderungenUnterabschnitt 1 Bestimmung der Eigenmittel§ 89Eigenmittel