TKTransparenzV
§ 4Informationen zur Vertragslaufzeit, Kündigung und zum Anbieterwechsel
Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt
- 1.
- das Datum des Vertragsbeginns,
- 2.
- den aktuellen Zeitpunkt des Endes der Mindestvertragslaufzeit,
- 3.
- die Kündigungsfrist und den letzten Kalendertag, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern, und
- 4.
- einen Hinweis auf die Information zum generellen Ablauf des Anbieterwechsels auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Stand: Geändert durch Art. 45 G v. 23.6.2021 I 1858
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR297700016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d0974575d7571660fef8a7e9453af411704b031d334042f613f4e11754bf87b8