TKTransparenzV
§ 1Produktinformationsblatt
Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt
- 1.
- Name des Produkts und der darin enthaltenen Zugangsdienste,
- 2.
- das Datum der Markteinführung des Produkts,
- 3.
- die Vertragslaufzeit,
- 4.
- die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages,
- 5.
- die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende und die maximale Datenübertragungsrate für Download und Upload; für den Zugang zu Mobilfunknetzen ausschließlich die geschätzte maximale Datenübertragungsrate für Download und Upload,
- 6.
- im Fall einer Datenvolumenbeschränkung:
- a)
- den Schwellenwert, ab dem die Datenübertragungsrate reduziert oder weiteres Datenvolumen gebucht wird,
- b)
- die Datenübertragungsrate, die ab Erreichen einer Datenvolumenbeschränkung angeboten wird,
- c)
- welche Dienste oder Anwendungen in das vertraglich vereinbarte Datenvolumen eingerechnet werden und welche nicht,
- 7.
- die für die Nutzung der Zugangsdienste geltenden Preise,
- 8.
- der Name und die ladungsfähige Anschrift des Anbieters.
Stand: Geändert durch Art. 45 G v. 23.6.2021 I 1858
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR297700016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d0974575d7571660fef8a7e9453af411704b031d334042f613f4e11754bf87b8