THWMitwV
§ 7Ausschüsse
Verordnung über die Mitwirkung der Helferinnen und Helfer im Technischen Hilfswerk
- 1.
- der oder dem Ortsbeauftragten als Vorsitzender oder Vorsitzendem,
- 2.
- den Mitgliedern des Stabes des Ortsverbandes,
- 3.
- den Fachberaterinnen und Fachberatern des Ortsverbandes,
- 4.
- der auf Ortsverbandsebene gewählten Sprecherin oder dem auf Ortsverbandsebene gewählten Sprecher der Helferinnen und Helfer und ihrer oder seiner Vertretungsperson,
- 5.
- den Zugführerinnen und Zugführern sowie
- 6.
- den Gruppenführerinnen und Gruppenführern.
- 1.
- der oder dem Landesbeauftragten als Vorsitzender oder Vorsitzendem,
- 2.
- den auf Landesverbandsebene gewählten Landessprecherinnen und Landessprechern und ihren Vertretungspersonen,
- 3.
- den Landesjugendbeauftragten,
- 4.
- den Referatsleiterinnen und Referatsleitern des Landesverbandes,
- 5.
- bis zu drei Leiterinnen und Leitern der Regionalstellen, die von den Leiterinnen und Leitern der Regionalstellen des Landesverbandes aus ihrer Mitte gewählt werden,
- 6.
- je einer oder einem Ortsbeauftragten pro Zuständigkeitsbereich der Regionalstellen des Landesverbandes, die oder der von den Ortsbeauftragten der jeweiligen Regionalstelle des Landesverbandes aus ihrer Mitte gewählt wird.
- 1.
- der Präsidentin oder dem Präsidenten als Vorsitzender oder Vorsitzendem,
- 2.
- der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten,
- 3.
- der Bundessprecherin oder dem Bundessprecher,
- 4.
- der oder dem Bundesjugendbeauftragten,
- 5.
- den Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern des Technischen Hilfswerks,
- 6.
- der Leiterin oder dem Leiter des Leitungsstabs des Technischen Hilfswerks,
- 7.
- den auf Landesverbandsebene gewählten Landessprecherinnen und Landessprechern,
- 8.
- den Landesbeauftragten und
- 9.
- der Leiterin oder dem Leiter des Aus- und Fortbildungszentrums.
Sonst: Ersetzt V 215-10-3 v. 11.1.2004 I 75 (THW-MitwV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1130B0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 006df4423b307af49fc43e6a2cfd0ca0e5f842e338d2abd3dda55985928a930d