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THWMitwV

§ 8Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften

Verordnung über die Mitwirkung der Helferinnen und Helfer im Technischen Hilfswerk

Zu näheren Einzelheiten der Anwendung und Durchführung dieser Verordnung erlässt das Technische Hilfswerk Verwaltungsvorschriften, die der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bedürfen.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 215-10-3 v. 11.1.2004 I 75 (THW-MitwV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1130B0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 006df4423b307af49fc43e6a2cfd0ca0e5f842e338d2abd3dda55985928a930d

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