TfV
§ 5Voraussetzungen
- 1.
- mindestens 20 Jahre alt ist;
- 2.
- eine Schulausbildung im Sekundarbereich I erfolgreich abgeschlossen hat;
- 3.
- nach dem Ergebnis einer Untersuchung durch einen nach § 16 anerkannten Arzt, die sich mindestens auf die in Anlage 4 Unterabschnitt 2.1 aufgeführten Themen erstreckt hat, gesundheitlich geeignet ist;
- 4.
- nach dem Ergebnis einer Untersuchung durch einen nach § 16 anerkannten Psychologen, die sich mindestens auf die in Anlage 4 Unterabschnitt 2.2 aufgeführten Themen erstreckt hat, psychologisch geeignet ist;
- 5.
- seine allgemeinen Fachkenntnisse im Rahmen einer Prüfung nachgewiesen hat, die mindestens die in Anlage 5 aufgeführten allgemeinen Themen umfasst;
- 6.
- für seine Tätigkeit zuverlässig ist.
- 1.
- Inhaber eines Triebfahrzeugführerscheins ist;
- 2.
- durch eine bestandene Prüfung über mindestens die in Anlage 6 aufgeführten allgemeinen Themen seine Kenntnisse und seine Befähigung zum Führen der betreffenden Fahrzeuge nachgewiesen hat;
- 3.
- eine Prüfung seiner Kenntnisse über die Betriebsverfahren, Zugbeeinflussungssysteme und Signalsysteme derjenigen Infrastrukturen bestanden hat, für die die Befähigung in der Zusatzbescheinigung angestrebt wird;
- 4.
- vom Unternehmer entsprechend dessen Sicherheitsmanagementsystems geschult ist.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 30.11.2023 I Nr. 345; 2024 I Nr. 177
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR070510011
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e40f2444ce290b2e7cccee71752e88a0c5f1d8ad27c7761532222df937906854
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 7 LTAusbVAufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
„… durch Artikel 1 der Verordnung vom 31. August 2016 (BGBl. I S. 2138) geändert worden ist, oder nach § 7 Absatz 1 der Lokführer- und Transportausbildungsverordnung bestanden hat, gilt dies als Nachweis des Erfüllens der Voraussetzung des Satzes 1 Nummer 5. Die erforderliche Zuverläs …“
Hierauf verweisen andere Vorschriften (3)
- § 4 TfPVAntrag auf Zulassung zur Prüfung
„… bensjahr vollendet hat oder das 17. Lebensjahr vollendet hat und zusätzlich die Voraussetzungen des § 5 Absatz 1 Satz 2 der Triebfahrzeugführerscheinverordnung erfüllt und 3. folgende Dokumente dem Antrag beifügt: a) eine Bescheinigung der Ausbildungsorganisation über die nach N …“
- Anlage 9 TfV(zu § 10 Absatz 2 und 3) Register der Triebfahrzeugführerscheine
„… ogen Text Verbindlich 2.2 Grund der Aussetzung bzw. der Entziehung – Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 TfV – Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 TfV – Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 …“
- Anlage 10 TfV(zu § 10 Absatz 4 und 6) Register der Zusatzbescheinigungen für Triebfahrzeugführer
„… fung von Kenntnissen Text Verbindlich 24 Aussetzung(en) nach § 12 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 TfV 24.1 Dauer der Aussetzung Von (Datum) bis (Datum) Verbindlich 24.2 Grund der Aussetzung – Wegfall der Voraussetzung nac …“