TAppV
Anlage 8(zu § 58 Abs. 3)
Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten
..............................................................................
(Name und Anschrift Praxisinhaber/in)
Bescheinigung
über den ersten Abschnitt der praktischen
Ausbildung in der kurativen tierärztlichen Praxis (§ 57 Abs. 1 TAppV)
Der/Die Studierende der Veterinärmedizin
..............................................................................
(Vor- und Zuname)
hat in der Zeit vom ......................... bis ............................
in meiner Praxis die praktische Ausbildung abgeleistet.
Er/Sie ist während dieser Zeit .........Stunden unter meiner Aufsicht, Leitung
und Verantwortung auf allen Gebieten meines tierärztlichen Tätigkeitsbereiches
unterrichtet und zu regelmäßiger Mitarbeit herangezogen worden.
Ich versichere, dass ich die Voraussetzungen des § 58 Abs. 1 der Verordnung zur
Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten erfülle.
........................., den ...............
(Stempel)
..............................................
(Unterschrift Praxisinhaber/in)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 15.8.2019 I 1307
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR182700006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b5d4faa9cb2c21cfc3027b69967d3db5fdd3e57d5fd198ef3435c612bfd4f03a
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (2)
- § 57 TAppVAusbildungsstätten, Dauer
„… nigung über den ersten Abschnitt der praktischen Ausbildung in der kurativen tierärztlichen Praxis (§ 57 Abs. 1 TAppV) Der/Die Studierende der Veterinärmedizin ............................................................................. …“
- § 58 TAppVAusbildung in der kurativen tierärztlichen Praxis
„… und zu regelmäßiger Mitarbeit herangezogen worden. Ich versichere, dass ich die Voraussetzungen des § 58 Abs. 1 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten erfülle. ........................., den ............... (Stempel) .............................................. (Unter …“