TAppV
Anlage 7(zu § 56 Abs. 3)
Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Bezeichnung der zuständigen Behörde) | |||
| Bescheinigung über die praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung | |||
| Der/Die Studierende der Veterinärmedizin (Vor- und Zuname) | |||
| hat | |||
| 1. | in der Zeit vom | bis | |
| in dem Schlachthof in, | Tierart:, | ||
| 2. | in der Zeit vom | bis | |
| in dem Schlachthof in, | Tierart:, | ||
| 3. | in der Zeit vom | bis | |
| in dem Schlachthof in, | Tierart:, | ||
| die praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung abgeleistet. | |||
| Zu oben Nummer 1.: Er/Sie hat sich während dieser Zeit Stunden unter meiner Aufsicht und Leitung in der Beurteilung der Schlachttiere und deren Fleisch geübt. Er/Sie hatte ferner Gelegenheit, sich mit dem technischen Ablauf eines Schlachthofes vertraut zu machen. Der Schlachthof entspricht den Voraussetzungen des § 55 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten. | |||
| , | den | ||
(Siegel oder Stempel) | (Unterschrift der/des ausbildenden Tierärztin/Tierarztes) | ||
| Zu oben Nummer 2.: Er/Sie hat sich während dieser Zeit Stunden unter meiner Aufsicht und Leitung in der Beurteilung der Schlachttiere und deren Fleisch geübt. Er/Sie hatte ferner Gelegenheit, sich mit dem technischen Ablauf eines Schlachthofes vertraut zu machen. Der Schlachthof entspricht den Voraussetzungen des § 55 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten. | |||
| , | den | ||
(Siegel oder Stempel) | (Unterschrift der/des ausbildenden Tierärztin/Tierarztes) | ||
| Zu oben Nummer 3.: Er/Sie hat sich während dieser Zeit Stunden unter meiner Aufsicht und Leitung in der Beurteilung der Schlachttiere und deren Fleisch geübt. Er/Sie hatte ferner Gelegenheit, sich mit dem technischen Ablauf eines Schlachthofes vertraut zu machen. Der Schlachthof entspricht den Voraussetzungen des § 55 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten. | |||
| , | den | ||
(Siegel oder Stempel) | (Unterschrift der/des ausbildenden Tierärztin/Tierarztes) | ||
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 15.8.2019 I 1307
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR182700006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b5d4faa9cb2c21cfc3027b69967d3db5fdd3e57d5fd198ef3435c612bfd4f03a
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 55 TAppVAusbildungsstätten, Dauer
„… n Ablauf eines Schlachthofes vertraut zu machen. Der Schlachthof entspricht den Voraussetzungen des § 55 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten. , den (Siegel oder Stempel) (Unterschrift der/des ausbildenden Tierärztin/Tierarztes) Zu oben Nummer 2.: Er/Sie hat si …“