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§ 9Prüfungsbereich „Technik“
- 1.
- „Straßenbetrieb und Grünflächenmanagement“ und
- 2.
- „Bau und Erhaltung von Straßen und Grünanlagen“.
- 1.
- Erstellen, Anpassen und Umsetzen der Jahresarbeitsplanung,
- 2.
- Bewirtschaften von Betriebsgebäuden, Betriebsmitteln, Materialien, Geräten, Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen sowie Sicherstellen der Einsatzfähigkeit,
- 3.
- Organisieren, Planen und Abwickeln des Winterdienstes,
- 4.
- Organisieren und Koordinieren des Erhalts und der Reinigung von Verkehrsflächen, Bauwerken und Straßenausstattung,
- 5.
- Planen und Organisieren der operativen Maßnahmen im Bereich Gehölz- und Grünpflege,
- 6.
- Planen und Koordinieren der Überwachung des Straßennetzes sowie der Streckenkontrolle und -wartung,
- 7.
- Organisieren, Planen und Durchführen der Besichtigung und der laufenden Beobachtung der Ingenieurbauwerke,
- 8.
- Organisieren und Koordinieren der Baumkontrolle,
- 9.
- Koordinieren der Umsetzung von verkehrsrechtlichen Anordnungen,
- 10.
- Veranlassen von Verkehrssicherungsmaßnahmen,
- 11.
- Koordinieren und Sicherstellen der Absicherung von Arbeits- und Unfallstellen,
- 12.
- Sicherstellen der Umsetzung von Verkehrssicherungsplänen für Baustellen.
- 1.
- Koordinieren des Materialbedarfs, der Lagerung, des Transportes, der Be- und Verarbeitung sowie der Entsorgung von Bau- und Bauhilfsstoffen,
- 2.
- Überwachen und Abnehmen der Einrichtung einer Baustelle,
- 3.
- Kontrollieren und Überwachen des Arbeitsablaufes der Bauausführung,
- 4.
- Beurteilen von Anträgen für Aufgrabungen und Leitungsverlegungen und Überwachen der Einhaltung der vereinbarten Vorgaben,
- 5.
- Anfertigen von technischen Zeichnungen für tätigkeitsspezifische Arbeiten,
- 6.
- Überprüfen und Umsetzen der Ergebnisse von Lage- und Höhenmessungen, insbesondere der Auswertung von Messprotokollen,
- 7.
- Feststellen der Bodenarten und -klassen unter Berücksichtigung möglicher Schadstoffbelastung, Beurteilen der Tragfähigkeit und Bearbeitbarkeit des Baugrundes.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0BB0A0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3852c21eafd1f7d238a2e5dee1d8ada59a7f59d93abbfdb1fd59099078e63d41