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§ 11Prüfungsbereich „Führung und Personal“
- 1.
- „Personalführung“,
- 2.
- „Personalentwicklung“ und
- 3.
- „Managementsysteme“.
- 1.
- Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen,
- 2.
- Auswählen und Einsetzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen sowie ihrer persönlichen Eignung und Befähigung,
- 3.
- Berücksichtigen der rechtlichen Rahmenbedingungen beim Einsatz von Fremdpersonal und Fremdfirmen,
- 4.
- Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen sowie Funktions- und Stellenbeschreibungen,
- 5.
- Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung,
- 6.
- Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft,
- 7.
- Anwenden von Führungsmethoden und -instrumenten,
- 8.
- Beteiligen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an Verbesserungsprozessen,
- 9.
- Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen.
- 1.
- Ermitteln des quantitativen und qualitativen Personalentwicklungsbedarfs unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen,
- 2.
- Festlegen der Ziele für eine kontinuierliche und innovationsorientierte Personalentwicklung sowie Festlegen der Erfolgskriterien,
- 3.
- Einschätzen des Potenzials von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nach vorgegebenen Kriterien,
- 4.
- Veranlassen und Überprüfen von Maßnahmen der Personalentwicklung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen,
- 5.
- Beraten, Fördern, Beurteilen und Unterstützen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung.
- 1.
- Berücksichtigen des Einflusses von Managementsystemen auf das Unternehmen,
- 2.
- Fördern des Bewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für die Ziele der Managementsysteme,
- 3.
- Anwenden von Methoden zur Sicherung, Verbesserung und Weiterentwicklung von Managementsystemen,
- 4.
- kontinuierliches Umsetzen geeigneter Maßnahmen zur Erreichung von Managementzielen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0BB0A0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3852c21eafd1f7d238a2e5dee1d8ada59a7f59d93abbfdb1fd59099078e63d41