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StandAG

Anlage 7(zu § 24 Absatz 5) Kriterium zur Bewertung der Gasbildung

Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1095)

Die Gasbildung soll unter Endlagerbedingungen möglichst gering sein. Indikator hierfür ist das Wasserangebot im Einlagerungsbereich nach der unten stehenden Tabelle.

Bewertungsrelevante
Eigenschaft des Kriteriums
Bewertungsgröße beziehungsweise
Indikator des Kriteriums
Wertungsgruppe
günstigbedingt günstigweniger günstig
GasbildungWasserangebot im
Einlagerungsbereich
trockenfeucht und dicht
(Gebirgsdurchlässigkeit
< 10–11 m/s)
feucht
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 22.3.2023 I Nr. 88

Sonst: Ersetzt V 751-17 v. 23.7.2013 I 2553 (StandAG)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR107410017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1c1419caad7304d31dcb188efee307a1f888f3322f7181f445add27c5eb2eaee

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